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Gesellschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung oder die Abkehr vom klassischen Familienmodell stellen auch das Recht vor neue Fragen und Herausforderungen. Prof. Dr. Konrad Duden betrachtet solche Themen bewusst aus einer internationalen Perspektive. Er ist seit Kurzem Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht an der Juristenfakultät.

Was haben Sie studiert und über welche Stationen führte Ihr Weg an die Universität Leipzig?

Studiert habe ich zunächst Chemie, dann Jura in München, Heidelberg und Bilbao. Nach einem Master-Studium in Cambridge habe ich in Hamburg mein juristisches Referendariat absolviert und am dortigen Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht meine Dissertation und Habilitation verfasst. Von Hamburg bin ich dann direkt nach Leipzig gekommen – zunächst als Vertreter, nunmehr als Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht und Internationales Privatrecht.

Wo liegen Ihre Forschungsinteressen und was fasziniert Sie daran?

Mich interessiert, wie das Privatrecht mit Sachverhalten umgeht, die aufgrund technischer oder gesellschaftlicher Entwicklungen neuartig sind oder zumindest eine neue Bedeutung erlangen. Zwei Schwerpunkte liegen dabei auf dem Umgang des Rechts mit der Digitalisierung einerseits und mit seltenen Familienformen andererseits.

Wie kann das Recht Nutzer sogenannter vernetzter digitaler Geräte schützen, wenn die Hersteller im Rahmen der Produktgestaltung gebrauchsnotwendige digitale Dienste aus dem Gerät auf einen Cloud-Server auslagern können und so dauerhaft über den Cloud-Zugang den Nutzen des Geräts kontrollieren können? Wie kann beispielsweise ein Abstammungsrecht aussehen, das Kindern – unabhängig vom Geschlecht oder der Geschlechtsidentität ihrer Bezugspersonen – ein stabiles rechtliches Umfeld sichert?

Da solche Entwicklungen und das Leben der Betroffenen an Landesgrenzen keinen Halt machen, betrachte ich die Entwicklungen aus einer dezidiert internationalen und rechtsvergleichenden Perspektive.

Würden Sie bitte kurz einige Schwerpunkte nennen, die Sie in der Lehre setzen wollen?

Gerne möchte ich internationale und rechtsvergleichende Elemente in die Lehre einbringen und Neugierde auf fremde Rechtsordnungen wecken. Das spiegelt nicht nur die zunehmende Internationalität des Lebens, sondern fördert auch die Auseinandersetzung mit dem hiesigen Recht. Lösungen des deutschen Rechts werden nicht mehr als selbstverständlich hingenommen, sondern erscheinen angesichts abweichender ausländischer Regelungen in neuem Licht.

Ideales Umfeld für diese Bemühungen bildet der Schwerpunktbereich „Internationaler und Europäischer Privatrechtsverkehr“, den ich an der Fakultät verantworte. Dort kann man auf vielfältige Weise das Privatrecht in seinem internationalen Kontext kennenlernen. Ich freue mich sehr darauf, diesen Schwerpunktbereich in den nächsten Jahren fortzuentwickeln und auszubauen.

Bitte beenden Sie folgenden Satz: „Die Universität Leipzig ist für mich…“

…eine Möglichkeit, zu lernen und zu gestalten.

Welche Entdeckung, Erfindung oder Erkenntnis wünschen Sie sich in den nächsten zehn Jahren?

Das Recht in Europa steht vor vielen Herausforderungen internationaler, teils globaler Natur. Wegweisend für den Umgang mit ihnen werden vielfach politische Entscheidungen sein. Doch auch die Rechtswissenschaft kann dabei einen Betrag leisten, indem sie beispielsweise neue Ansätze und Felder für internationales und transnationales Recht aufzeigt.

Haben Sie ein bestimmtes Lebensmotto, das Ihnen auch über schwierige Phasen hilft?

Für heute Schluss machen. Morgen neu anfangen.

Verraten Sie uns bitte noch, wann und wo Sie geboren sind?

In Heidelberg im Jahre 1983.

 

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