Nachricht vom

Klassisches Islamisches Recht mit Bezügen zu gegenwartsbezogenen Lebens- und Rechtspraktiken, Islamic Finance oder auch Recht in Afrika sind einige Themenschwerpunkte, in denen Dr. Hatem Elliesie lehrt und forscht. Die Professur für Islamisches Recht an der Universität Leipzig hatte Elliesie schon einige Zeit vertretungsweise inne. Zum 1. August 2024 ist er nun ordentlich auf diese Professur am Orientalischen Institut berufen worden. Das Universitätsmagazin stellt ihn vor.

Was haben Sie studiert – und wo?

Ich habe ein vollwertiges Jurastudium sowie Afrika- und Orientwissenschaften, insbesondere Islamwissenschaft und Semitistik in Berlin, Heidelberg, Mannheim, Oxford, Kairo und Hannover studiert. Diesen Studien schlossen sich ein umweltwissenschaftliches Ergänzungsstudium (Heidelberg/Bonn), ein Magister Legum Europae (Malta/Hannover) und eine Promotion in der Semitistik zu einem völkerrechtshistorischen Thema an der Freien Universität Berlin an.

Was waren im Anschluss Ihre wichtigsten beziehungsweise Ihre letzten beruflichen Stationen?

Mein Faible für die Wissenschaft ist in Heidelberg geweckt worden. Heidelberg ist damit im Grunde die wichtigste meiner Stationen im und für das Berufsleben. Dort habe ich während der Studienzeit am Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in den Projekten zum Friedensprozess im Sudan sowie zum Justiz- und Verwaltungsaufbau in Afghanistan mitgearbeitet. Dem folgten in der Promotionsphase wissenschaftliche Mitarbeiterstellen an der Freien Universität Berlin und am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, bevor ich 2016 in Halle/Saale in der Abteilung ‚Recht und Ethnologie‘ des Max-Planck-Instituts für ethnologische Forschung (MPI) eine PostDoc-Stelle antrat. Am MPI wurde ich zum Gruppenleiter und – parallel dazu – an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zum Nachwuchsgruppenleiter ernannt.

Was fasziniert Sie an Ihrem Forschungsgebiet und was sind Ihre Schwerpunkte?

Die Faszination, welche das wissenschaftliche Forschungsgebiet ‚Islamisches Recht‘ auf mich ausstrahlt, ist die Bandbreite an Perspektiven und Zugängen, mit der man diesen spezifischen Forschungsgegenstand bearbeiten kann. Aufgrund meiner breitgefächerten Ausbildung beschränke ich mich nämlich nicht nur auf die klassischen rechtshistorischen Grundlagen. Die Brücke zu gegenwartsbezogenen Fragen zu schlagen und diese wiederum in die jeweils regionalen und sprachlichen Spezifika zurückzuspiegeln, stellt für mich den genuinen Mehrwert dar. Dies trifft umso mehr auf eines meiner geografischen Forschungsgebiete – das ‚Horn von Afrika‘ – zu, wo für eine solide Forschung neben dem, was man als islamwissenschaftliche Kernkompetenzen verstanden haben will, auch Kenntnisse der semitischen und/oder kuschitischen Sprachen sowie ein sozialwissenschaftliches Repertoire unerlässlich sind. 

Haben Sie sich für Ihre Tätigkeit an der Universität Leipzig ein bestimmtes Forschungsziel gesetzt? Welches?

Ja, in der Forschung beabsichtige ich, diesen interdisziplinären Zugang weiter zu schärfen und ihn stärker in den religions-, staats- und gewohnheitsrechtlichen Vergleich zu stellen. Hierzu muss meines Erachtens auch übergreifend rechtsmethodisch gearbeitet und müssen weiterführende Gedanken entwickelt werden. Meine in Bearbeitung befindlichen Lehrbücher sind hierfür geradezu prädestiniert. Diese stellen gewissermaßen ein Scharnier zwischen meinen inter- und multidisziplinären Forschungserkenntnissen und dem von didaktischen Erwägungen geleiteten Lehrengagement dar. Als übergeordnetes Ziel könnte man das Vorhaben als forschungsnahes Lehren und Lernen bezeichnen.

Würden Sie bitte kurz einige Schwerpunkte nennen, die Sie in der Lehre setzen wollen?

Der Hauptschwerpunkt liegt – der Denomination folgend – auf dem klassischen islamischen Recht, allerdings auch mit Bezügen zu gegenwartsbezogenen Lebens- und Rechtspraktiken. Das gilt insbesondere für die Lehrveranstaltungen des grundständigen Studiums, weil diese von Studierenden mit verschiedensten fachlichen Vor- und Ausbildungen besucht werden. Deren Interessen sind divers. Daher halte ich es für wichtig, ein inklusives, studierendenorientiertes Lehrportfolio anzubieten. Schwerpunkte im postgradualen Studium sollen darauf aufbauen, indem globalgeschichtliche Verflechtungsmuster und rechtsvergleichende Aspekte vertieft werden. Von den Lehrveranstaltungen her gedacht, sehe ich in nächster Zeit u.a. Schwerpunkte in den Bereichen ‚Islamic Finance‘ und ‚Recht in Afrika‘. Diese werden jedenfalls in der deutschsprachigen Hochschullandschaft kaum bis gar nicht (mehr) angeboten. Bereits bekundete Lehrkooperationen mit der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, der Juristenfakultät und dem Institut für Afrikastudien in der Fakultät für Geschichte, Kunst- und Regionalwissenschaften dürften dazu beitragen, ein weiteres Alleinstellungsmerkmal für den Hochschulstandort Leipzig zu generieren.

Bitte beenden Sie folgenden Satz: „Die Universität Leipzig ist für mich…“

… der Ort, an dem ich die in Deutschland im Jahre 1998 erstmals geschaffene Professur für Islamisches Recht traditionsbewusst fortführe und künftig mit weiterführenden Impulsen prägen möchte.

Haben Sie ein bestimmtes Lebensmotto, das Ihnen auch über schwierige Phasen hilft?

„Mamba Mentality“, wie sie von Kobe Bryant verstanden und praktiziert wird und weit über den sportlichen Wettbewerb hinaus als Mindset übertragbar ist.

Kommentare

Keine Kommentare gefunden!

Ihr Kommentar

Hinterlassen Sie gern einen Kommentar. Bitte beachten Sie dafür unsere Netiquette.