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Der Sächsische Landtag hat am 31. Mai 2023 das neue Hochschulgesetz (HSG) beschlossen, das am 21. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde und einen Tag später, am 22. Juni 2023, in Kraft getreten ist. Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell schätzt im Universitätsmagazin die Änderungen ein.

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„Grundsätzlich begrüßen wir, dass das Gesetz den Hochschulen mehr eigenverantwortliche Handlungsspielräume ermöglicht und so die Hochschulautonomie gestärkt wird“, sagt Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell. „Wir freuen uns, dass einige Punkte, die wir Hochschulen während des Gesetzgebungsprozesses eingebracht haben, auch aufgenommen wurden. Wir sind aber nicht mit allen Regelungen glücklich“, so die Rektorin. Nun gehe es darum zu prüfen, in welchen Punkten die Grundordnung der Universität und weitere Ordnungen gesetzeskonform anzupassen seien.

Laut neuem HSG muss für die Gründung, Beteiligung und Übernahme von Unternehmen durch die Hochschulen das SMWK nun nur noch zustimmen, wenn die jeweilige Hochschule mehr als 25 Prozent der Anteile hält. Für Unternehmensbeteiligungen unterhalb von 25 Prozent bedarf es lediglich der Genehmigung des Hochschulrats und diese sind dem SMWK lediglich anzuzeigen. „Diese Regelung vereinfacht vor allem die Ausgründung von Unternehmen aus den Hochschulen heraus“, schätzt Rektorin Obergfell ein. Das HSG ermöglicht nun auch die Beteiligung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen an studiengangsbezogenen Kooperationen und Zentralen Einrichtungen. Obergfell: „Leider wurde die durch uns angeregte Möglichkeit der gemeinsamen Berufung auch von Juniorprofessuren nicht umgesetzt. Wir begrüßen aber, dass Hochschulallianzen als rechtlich selbständige Einrichtungen mit anderen Hochschulen und außeruniversitären Partnern – auch über Landesgrenzen hinweg – gegründet werden können.“

Zu einer neuen Regelung bezüglich der Promotion und der Einführung neuer Personalkategorien sagt sie: „Dass Doktorandinnen und Doktoranden Angehörigenstatus an den betreffenden Hochschulen erhalten müssen und es auch eine Doktorandenvertretung geben muss, ist bei uns bereits gelebte Praxis. In einigen Punkten sehen wir aber auch noch Klärungsbedarf, etwa, was neue Personalkategorien wie die der ‚Lektorinnen und Lektoren‘ sowie ‚Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager‘ betrifft. Die Sächsische Staatsregierung muss hierfür zunächst die Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) ändern und es ist bislang auch unklar, wie diese neuen Stellen im Stellenplan dargestellt und ausfinanziert werden sollen“, so die Rektorin. Hierbei brauche es noch genauere Regelungen seitens des SMWK.

Gesetzlich verankert ist nun die Einrichtung eines ‚Zentrums für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung‘ an allen Hochschulen, die Lehrer:innen ausbilden. „Mit dem ‚Zentrum für Lehrer:innenbildung und Schulforschung (ZLS)‘ verfügen wir bereits über ein solches Zentrum. Das ZLS wird durch die Neufassung des Hochschulgesetzes in seiner Bedeutung aufgewertet. Wir werden ausloten, wie wir die Lehrer:innenausbildung strategisch an unserer Universität optimal weiterentwickeln“, sagt die Rektorin.

Das neue HSG schreibt vor, dass die Hochschulen für ihre Mitglieder ein diskriminierungsfreies Studium oder eine diskriminierungsfreie berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit sicherstellen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf den Abbau bestehender Benachteiligungen hinwirken. Mit dieser Regelung werden nun auch explizit Studierende als schützenswerte Gruppe aufgenommen, entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Rektorin Obergfell: „Dies war eine Forderung sowohl der Hochschulen als auch der Studierendenvertretungen, die damit erfreulicherweise aufgegriffen wurde.“

Das HSG führt eine:n neue:n Beauftragte:n für Studierende mit Behinderung oder chronischen Krankheiten ein, der bzw. die vom Senat gewählt wird. „Wir haben an der Universität diese Position bereits und ich halte diese gesetzliche Bestätigung für sinnvoll“, so Obergfell.

Zum Thema Datenschutz und der Durchführung digitaler Prüfungen heißt es in §15 Abs. 3 nun, dass für Prüfungen in digitaler Form „die Ordnung allgemeine Regelungen für ein datenschutzkonformes Prüfungsverfahren enthalten“ müsse. „Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die Teilnahme an einer Prüfung in digitaler Form unter Videoaufsicht freiwillig ist.“ Rektorin Obergfell kritisiert das: „Wir halten es für dringend erforderlich, dass für die Durchführung von Prüfungen als solche sowie zur Vermeidung von Täuschungshandlungen eine landesgesetzliche Grundlage geschaffen wird, die den Datenschutz (DSGVO) berücksichtigt. Die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Täuschungsversuchen bei digitalen Prüfungen sind unserer Auffassung nach ein Grundrechtseingriff, der nur zulässig ist, wenn dies durch ein parlamentarisches Gesetz geregelt ist. Hier stiehlt sich der Gesetzgeber aus der Verantwortung.“

Das Thema Nachhaltigkeit ist nun auch gesetzlich im Rektorat der Hochschulen verankert. An der Universität Leipzig ist das Thema Nachhaltigkeit bereits seit Amtsantritt des amtierenden Rektorats beim Prorektor für Campusentwicklung: Kooperation und Internationalisierung, Prof. Dr. Matthias Middell, angesiedelt.

Kommentare

  • Felix Fink,

    Das neue Hochschulgesetz verpflichtet die Uni Leipzig auch, studentische Hilfskräfte für mindestens 6 Monate und wissenschaftliche Hilfskräfte für mindestens 12 Monate anzustellen.
    Ist die UL hier bereits in der Umsetzung?

    Antworten

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