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Der größte Reiz der Rechtswissenschaften liegt für Prof. Dr. Johannes Eichenhofer im Vermitteln zwischen abstrakt-theoretischen und lebensweltlich-praktischen Fragen. Das, so sagt er, lasse viel Freiraum für kreatives Denken, verlange aber auch den Angehörigen der Disziplin viel ab. Johannes Eichenhofer ist seit Kurzem Professor für öffentliches Recht, insbesondere Recht der Digitalisierung der Verwaltung, Informations- und Migrationsrecht an der Juristenfakultät.

Was haben Sie studiert – und wo?

Ich habe Rechtswissenschaft in Berlin und Siena (Italien) studiert.

Was waren im Anschluss Ihre wichtigsten beziehungsweise Ihre letzten beruflichen Stationen?

Während der externen Promotion an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg habe ich im Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages gearbeitet, was sehr lehrreich war. Im Laufe des Rechtsreferendariats durfte ich weitere berufliche Erfahrungen, unter anderem im Arbeitsstab der Bundesbeauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration und bei einer Deutschen Auslandsvertretung sammeln. Seit 2014 habe ich mich jedoch ganz der Wissenschaft verschrieben. So war ich fünfeinhalb Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bielefeld tätig und habe mich in dieser Zeit dort habilitiert. Es folgten Lehrstuhlvertretungen in Freiburg, Karlsruhe, Bielefeld und Bochum.

Was fasziniert Sie an Ihrem Forschungsgebiet und was sind Ihre Schwerpunkte?

Rechtswissenschaft allgemein ist eine faszinierende Materie, weil sie sich einerseits mit etwas sehr Abstraktem, nämlich Rechtsnormen, beschäftigt. Andererseits zwingt sie auch immer zu konkretem, praktischem und folgenorientiertem Denken. Im Zentrum der Rechtswissenschaft steht nämlich die sogenannte Rechtsdogmatik, die sich darum bemüht, die Gesamtheit der Rechtsnormen zu systematisieren und zu bestimmten Begriffen, Figuren und Prinzipien zu verdichten, anhand derer sich Einzelfälle bei aller Besonderheiten doch nach allgemein anerkannten Strukturen lösen lassen. Dieses Vermitteln zwischen abstrakt-theoretischen und lebensweltlich-praktischen Fragen macht für mich den größten Reiz an der Rechtswissenschaft aus, da es viel Freiraum für kreatives Denken lässt, den Angehörigen der Disziplin aber auch viel abverlangt.

Speziell an meinem Forschungsgebiet, dem Recht der Digitalisierung der Verwaltung, reizt mich vor allem die Vermittlung zwischen Technologie, Gesellschaft und Recht. Die Digitaltechnologie und ihre Nutzung in Staat und Gesellschaft kann zwar einerseits neue Lösungen für alte Probleme schaffen, sie kann aber auch neue Probleme verursachen, beispielsweise Privatheit und Datenschutz gefährden oder Diskriminierungen verursachen. Während das Recht im ersten Falle möglichst innovationsfreundliche Rahmenbedingungen geschaffen muss, geht es im zweiten Falle um eine möglichst effektive Regulierung zur Bewältigung der Probleme.   

Haben Sie sich für Ihre Tätigkeit an der Universität Leipzig ein bestimmtes Forschungsziel gesetzt? Welches?

Ein einziges Ziel im Sinne der „Erfindung“ einer bestimmten Theorie oder der Begründung oder Wiederlegung einer bestimmten Hypothese verfolge ich jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. Ich beabsichtige aber, einen Schwerpunkt auf die Erforschung des Einsatzes künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung zu legen – und zwar sowohl unter dem Gesichtspunkt, welche verfassungsrechtlichen Vorgaben für derlei von Maschinen (und Menschen) getroffenen Entscheidungen bestehen und zum anderen im Hinblick auf die Frage, wie verwaltungsrechtliche Regelungen aussehen könnten, die sowohl dem Effizienzgedanken als auch dem Rechtsschutzgebot Rechnung tragen. Ein weiteres Forschungsprojekt soll sich rechtsgebietsübergreifend der Frage widmen, was eigentlich die durch die Digitalisierung hervorgebrachten Rechtsverhältnisse auszeichnet, wodurch sie sich von tradierten Rechtsverhältnissen unterscheidet und was uns dies über das Recht und sein Verhältnis zur Digitalisierung sagt.

Würden Sie bitte kurz einige Schwerpunkte nennen, die Sie in der Lehre setzen wollen?

In der Lehre versuche ich vor allem, die schon genannte Freude an der Verbindung von abstraktem und konkretem Denken zu vermitteln. Dazu greife ich neben abstrakten Einführungen häufig auf konkrete Fallbeispiele zurück, was bei juristischen Lehrveranstaltungen jedoch nichts Ungewöhnliches ist. Wenn irgend möglich, versuche ich die Studierenden dabei auch immer ein wenig für den – historischen, sozialen, technischen oder ökonomischen – Kontext zu sensibilisieren, in dem die Entscheidung steht. Darüber hinaus verfolge ich das Ziel, meine Lehre stets so dialogisch wie möglich abzuhalten, d.h. die Studierenden stets zum eigenen Nachdenken anzuhalten. Das klappt bis jetzt ganz gut, da die Leipziger Studierenden nach meinem bisherigen Eindruck besonders engagiert sind.  

Bitte beenden Sie folgenden Satz: „Die Universität Leipzig ist für mich…“

„... ein Ort mit großem Zukunftspotential.“

Welche Entdeckung, Erfindung oder Erkenntnis wünschen Sie sich in den nächsten zehn Jahren?

Meines Erachtens ist die zentrale Herausforderung unserer Zeit der Klimawandel. Ich würde mir wünschen, dass sich die Entdeckungen und Erkenntnisse, die in der Wissenschaft schon vor Jahrzehnten gemacht wurden, sich möglichst bald in einem konkreten, folgenorientierten Umdenken in Politik, Recht und Gesellschaft niederschlagen.  

Welche Hobbys haben Sie?

Leider sind einige Hobbys in den letzten Jahren ein wenig auf der Strecke geblieben. Früher habe ich viel Fußball gespielt und auch einige Jahre sehr intensiv gerudert. Geblieben sind mir in jedem Falle die Freude an der Literatur, der Musik und der bildenden Kunst. Und ich will versuchen, mich im kommenden Frühjahr mal wieder in ein Ruderboot zu setzen.

Haben Sie ein bestimmtes Lebensmotto, das Ihnen auch über schwierige Phasen hilft?

Ich versuche einfach, die Dinge nicht zu schwer zu nehmen.

Verraten Sie uns bitte noch wann und wo Sie geboren sind?

Am 5.1.1984 in München.

 

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