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Auch die Universität Leipzig ist dazu verpflichtet, die seit 1. September 2022 geltende Energieeinsparverordnung des Bundes umzusetzen. Dies betrifft vor allem Einsparungen bei Strom und Wärme. So ist unter anderem eine Raumtemperatur von 19 Grad vorgeschrieben, auch die Warmwasserversorgung soll eingeschränkt werden. Dies betrifft nicht nur Büro-, sondern auch Seminarräume und Hörsäle. Wie genau soll das an unserer Universität umgesetzt werden und wie können die Universitätsangehörigen zum Energiesparen beitragen? Fragen an Matthias Schröter, Sachgebietsleiter Betriebstechnik im Dezernat 4, Bau und Technik.

Herr Schröter, die Energieeinsparverordnung des Bundes schreibt eine Raumtemperatur von 19 Grad in Büroräumen vor. Wie wird das an der Universität umgesetzt?

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Universität sind aufgefordert, beim Energiesparen zu helfen. Durch die Betriebstechnik wurden bereits in den letzten Jahren die Heizkörperthermostate auf Stufe 3 begrenzt, das entspricht 20 Grad Celsius. Alle Nutzer werden nun aufgefordert, sie auf die Stufe zwischen 2 und 3 zu stellen.

Gelten diese Regeln auch für Hörsäle und Seminarräume? Und wie wird das umgesetzt?

Ja, natürlich. Diese Räume werden in aller Regel über Lüftungsanlagen beheizt, die Parametrierung der Sollwerte erfolgt durch die Kollegen unserer Gebäudeautomationszentrale.

Es gibt auch Labore, Werkstätten, Sportstätten und medizinische Einrichtungen. Welche Einschränkungen greifen dort?

Die Temperaturen in Arbeitsräumen sollen ebenfalls auf maximal 19 Grad Celsius eingestellt werden. Wir haben entschieden, dass Bereiche mit besonderen Anforderungen davon ausgenommen werden. Ich denke da zum Beispiel an medizinisch genutzte Räume, an Sozialräume wie Umkleiden und Duschen und an solche Bereiche, in denen die Forschung nicht gefährdet werden darf oder für die – wie zum Beispiel in der Tierhaltung – andere Vorschriften gewisse Temperaturbereiche vorscheiben.

Der Einsatz mobiler Heizgeräte ist nicht gestattet. Was können Mitarbeitende tun, wenn es ihnen doch zu kalt am Arbeitsplatz ist?

Eine Jacke anziehen. Und warme Socken. Spaß beiseite, wir setzen hier aber wirklich nur eine deutschlandweit geltende gesetzliche Regelung um, da gibt es nicht viel Ermessensspielraum. Also wirklich Eigenschutz…

Welche Maßnahmen werden bezüglich des Stromsparens ergriffen?

In der Vergangenheit wurden, in Zusammenarbeit mit dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, bereits Maßnahmen umgesetzt: die Umrüstung auf stromsparende LED-Beleuchtung hat begonnen, Bewegungsmelder installiert und so weiter. Unsere Kopierer und Drucker fahren abends von allein in den Energiesparbetrieb. Was können wir alle jetzt tun? Zum Beispiel werden gerade elektrische Durchlauferhitzer für die Waschbecken in den Toiletten außer Betrieb genommen.

Welchen Beitrag können wir Mitarbeitende über die genannten Maßnahmen hinaus noch zum Energiesparen leisten?

Wir appellieren aber an alle, unnötige Beleuchtung und Geräte auszuschalten, vor allem auch in Räumen, die vorübergehend nicht genutzt werden. Außerdem ist es energetisch besser, zum Lüften die Fenster weit, aber nur kurz zu öffnen. Und nicht anzukippen. Die Universität lässt derzeit Schilder drucken, die ähnlich den an den Hauseingängen befestigten Hinweisen zur Empfehlung des Tragens von Masken als freundliche Erinnerung zum Energiesparen aufgehängt werden.

Das Hinweisschild zum Energiesparen als pdf zum selber Ausdrucken

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