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Wie ist der aktuelle Stand zur Erarbeitung des Sächsischen Hochschulentwicklungsplans 2025+? Wo bzw. wie sieht sich die Universität Leipzig im Jahr 2030? Darüber tauschte sich die Hochschulentwicklungskommission jüngst auf ihrer zweiten Sitzung aus.

Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell berichtete zunächst über den aktuellen Prozess der Fortschreibung des Hochschulentwicklungsplans auf Landesebene, der bis Ende diesen Jahres abgeschlossen sein soll. In diesen Fortschreibungsprozess seien die sächsischen Hochschulen durch eine Steuerungsgruppe vertreten, der der Vorstandsvorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK) und jeweils ein:e Vertreter:in des SMWK und des Staatsministerium für Finanzen (SMF) angehören.

Das SMWK setze mit der Fortschreibung überwiegend auf Kontinuität, nehme aber auch neue Aspekte in den Fokus. Die Universität Leipzig vertrete hierbei die Auffassung, dass die vielfältigen globalen Herausforderungen und auch die sich in der Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) widerspiegelnden gewachsenen Herausforderungen nicht nur Mut und Innovation für die sächsische Hochschullandschaft erforderten, sondern sich die in der Hochschulentwicklungsplanung und -finanzierung niederschlagen müssten. Im Laufe des Augusts könne mit der Übermittlung des Entwurfs des Sächsischen Hochschulentwicklungsplans ab 2025 gerechnet werden.

Der Schwerpunkt der zweiten Sitzung der Hochschulentwicklungskommission widmete sich dem Fortschritt im Projekt „Strategie 2030“. Das Rektorat stellte eine erste Arbeitsfassung seines Zielbilds für die Universität Leipzig 2030+ vor: „Volluniversität der Zukunft: der Exzellenz verpflichtet, vernetzt und weltoffen, dynamisch und innovativ“. Die Prorektoren berichteten über die strategischen Ziele in den Handlungsfeldern Exzellenz-, Talent- und Campusentwicklung.

Im Anschluss reflektierten und diskutierten die Teilnehmenden das Zielbild für die Universitätsentwicklung, insbesondere den Aspekt der Exzellenzentwicklung. Die Rektoratsmitglieder betonten dabei, dass angestrebt werde, exzellente Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Transfer zu schaffen und ein breiter, d.h. alle Leistungsdimensionen und Fachdisziplinen umfassender sowie für die Universität spezifischer, Exzellenzbegriff geprägt werden solle, der insbesondere die Verbindung von Forschung und Lehre anstrebe.

Die Mitglieder der Hochschulentwicklungskommission und des Rektorats verständigten sich darauf, in einem nächsten Schritt Aspekte der Exzellenzentwicklung der Universität vertiefend zu beraten sowie Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken für die Universitätsentwicklung herauszuarbeiten.

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