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Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth, hat am Donnerstag (30. November) die Universität Leipzig besucht. Er wurde von Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell begrüßt und trug sich gemeinsam mit dem Präsidenten des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, Dr. Matthias Grünberg, im Büro der Rektorin ins Goldene Gästebuch der Universität ein. Anschließend war er im Alten Senatssaal der Universität zu Gast bei einer Festveranstaltung zum 30-jährigen Jubiläum des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen und hielt eine Festrede.

Neben Prof. Harbarth haben bei der Veranstaltung auch Rektorin Prof. Obergfell, Dr. Grünberg, Sachsens Landtagspräsident Dr. Matthias Rössler und die Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Katja Meier, das Wort ergriffen. Zuvor war der Präsident des Bundesverfassungsgerichts bereits an der Juristenfakultät der Universität Leipzig zu Gast. Anlass war der 75. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes, der am 23. Mai kommenden Jahres bevorsteht. Harbarth war der Einladung von Prof. Dr. Arnd Uhle von der Universität Leipzig gefolgt, der zum Jubiläum der Verfassung eine neue Veranstaltungsreihe in Leben gerufen hat. Diese wurde am Donnerstag mit Harbarths Vortrag „75 Jahre Grundgesetz – Zur Anatomie einer geglückten Verfassung“ eröffnet. Die Veranstaltungsreihe würdigt den 75. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes aus verfassungshistorischer, verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Sicht.

In seinem Vortrag unterstrich Harbarth die zentrale Bedeutung des Grundgesetzes für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Das schwindende Vertrauen in die Institutionen zeige, so der Bundesverfassungsrichter, wie wenig selbstverständlich die demokratische Ordnung heute sei. „Daher ist es in solchen Zeiten besonders wichtig, unser Grundgesetz, die elementare rechtliche Basis dieser Grundordnung, zu erklären, für das Grundgesetz zu werben und für das Grundgesetz einzutreten.“ Auch wenn den Grundrechten und damit der individuellen Freiheit in der Ordnung des Grundgesetzes eine herausragende Bedeutung zukomme, seien persönliche Freiheitsräume nur durch die Bindung an Recht und Gesetz möglich. „Eine freiheitliche Demokratie benötige einen starken Rechtsstaat, um die Durchsetzung des gleichen Rechts für alle zu gewährleisten“, so der Jurist.

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