Nachricht vom

Die Universität Leipzig hat eine neue Dienstvereinbarung Sucht. Sie ist seit Juli dieses Jahres gültig und wurde zwischen dem Hauptpersonalrat und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus geschlossen. Die neue Vereinbarung ist auf der Website des Personalrates zu finden. Die vorherige Fassung aus dem Jahr 2002 wurde umfassend überarbeitet. Jörg Graf, der Suchtbeauftragte der Universität, erklärt, was drin steht und warum eine solche „Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten“ so wichtig ist.

„Suchtmittelkonsum – in welcher Form auch immer – ist immer ein gesellschaftliches Problem. Suchtmittel sind in allen Bereichen der Gesellschaft zu finden und damit auch in der Arbeitswelt“, sagt er. Besonders wichtig seien ihm daher die in der Neufassung enthaltene klare Aussage zur Unterstützung und das Interesse des Arbeitgebers an dem Mitarbeiter, bei dem ein Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz vorliegt. Die Dienstvereinbarung regele den genauen Verlauf der Unterstützung für den betroffenen Mitarbeiter wie auch für den Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben.

Graf, der im März 2019 zum Suchtbeauftragten bestellt wurde und als Leiter der Restaurierungswerkstatt der Universitätsbibliothek tätig ist, bekommt bisher eher wenig Anfragen zu dieser Problematik. Meist, so sagt er, betreffen sie das Thema Alkoholkonsum.

SH

 

Kommentare

Keine Kommentare gefunden!

Ihr Kommentar

Hinterlassen Sie gern einen Kommentar. Bitte beachten Sie dafür unsere Netiquette.