„Suchtmittelkonsum – in welcher Form auch immer – ist immer ein gesellschaftliches Problem. Suchtmittel sind in allen Bereichen der Gesellschaft zu finden und damit auch in der Arbeitswelt“, sagt er. Besonders wichtig seien ihm daher die in der Neufassung enthaltene klare Aussage zur Unterstützung und das Interesse des Arbeitgebers an dem Mitarbeiter, bei dem ein Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz vorliegt. Die Dienstvereinbarung regele den genauen Verlauf der Unterstützung für den betroffenen Mitarbeiter wie auch für den Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben.
Graf, der im März 2019 zum Suchtbeauftragten bestellt wurde und als Leiter der Restaurierungswerkstatt der Universitätsbibliothek tätig ist, bekommt bisher eher wenig Anfragen zu dieser Problematik. Meist, so sagt er, betreffen sie das Thema Alkoholkonsum.
SH
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