Nachricht vom

Durch eine Änderung im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz, die im Dezember 2020 in Kraft trat, wird die Regelstudienzeit für Studierende coronabedingt um ein, beziehungsweise zwei Semester verlängert. Dadurch verlängert sich auch der BAföG-Anspruch um maximal zwei weitere Semester. Das Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Leipzig informiert nachfolgend über die Details der neuen Regelung.

  • Für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten und nicht beurlaubten Studierenden wird die Regelstudienzeit pauschal um bis zu zwei Semester verlängert. Für alle, die ihr Studium erst zum Wintersemester 2020/21 aufgenommen haben, verlängert sich die Regelstudienzeit pauschal um ein Semester. Die beiden letzten Semester werden damit als „Nullsemester“ gewertet und von der Regelstudienzeit abgezogen. Die Regelung gilt ausdrücklich auch für Staatsexamensstudiengänge. Studierende können hierdurch pauschal ein beziehungsweise zwei Semester länger Ausbildungsförderung erhalten. Auch der Leistungsnachweis mit den üblichen Leistungen von vier Fachsemestern, der spätestens zum Beginn des fünften Fachsemesters vorgelegt werden musste, wird jetzt erst ein oder eben zwei Semester später fällig. 
  • Gültig ist die Änderung für alle Studierenden, bei denen die ursprüngliche Regelstudienzeit erst nach Beginn des Sommersemesters 2020 endet. Nicht erfasst werden hingegen Studierende, deren Regelstudienzeit im März 2020 oder früher endete. Studierende, die im Sommersemester 2020 bereits Studienabschlusshilfe erhalten haben, bekommen demzufolge auch rückwirkend keine Regelförderung.
  • Die Verlängerung der Regelstudienzeit wird vom Amt für Ausbildungsförderung im Rahmen der Bearbeitung der Weiterförderungsanträge automatisch berücksichtigt. Besondere Nachweise sind nicht erforderlich. Studierende, deren BAföG-Antrag zum Wintersemester 2020/21 abgelehnt wurde und die gegen die Ablehnungsentscheidung keinen Widerspruch eingelegt haben, sollten nun einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Ablehnungsentscheidung beim BAföG-Amt stellen.

Weitere Details sowie Kontaktmöglichkeiten bei Fragen zum Thema BAföG sind auf der Internetseite des Studentenwerks Leipzig zu finden.

 

Kommentare

Keine Kommentare gefunden!

Ihr Kommentar

Hinterlassen Sie gern einen Kommentar. Bitte beachten Sie dafür unsere Netiquette.