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Am 1. November 2022 wird eine neue Dienstvereinbarung Mobile Arbeit auf unbestimmte Zeit im Hochschulbereich der Universität Leipzig in Kraft treten. Sie setze Bewährtes fort, enthalte aber auch Erweiterungen, Verfahrensvereinfachungen und wichtige andere Änderungen, heißt es aus dem Personaldezernat. Wir dokumentieren die wichtigsten Informationen.

  1. Der persönliche Geltungsbereich der Dienstvereinbarung Mobile Arbeit an der Universität Leipzig wird erweitert. Damit gilt die Dienstvereinbarung ab 1. November 2022 ohne zusätzliche Antragstellung auch für das wissenschaftliche Personal, nicht aber für (Junior-)Professor:innen. Ebenso können Auszubildende Mobile Arbeit durchführen, sofern der Ausbildungszweck hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
  2. Es ist nunmehr auch eine Genehmigung von Mobiler Arbeit innerhalb der ersten sechs Monate der Beschäftigung der Mitarbeitenden zulässig, wenn hierdurch die Einarbeitung oder Beurteilung der Arbeitsleistung nicht eingeschränkt wird.
  3. Mobile Arbeit darf nur noch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden.
  4. Individuelle Vereinbarungen zur Durchführung von Mobiler Arbeit sind zukünftig direkt mit der/dem unmittelbaren Vorgesetzten abzuschließen.
  5. Mobile Arbeit darf weiterhin im Umfang von bis zu 40 Prozent der Arbeitszeit innerhalb eines Kalendermonats vereinbart werden.
  6. In begründeten Ausnahmesituationen ist es mittels einer Zusatzvereinbarung zulässig, Mobile Arbeit bis zu 13 Arbeitswochen im Kalenderjahr auch über 40 Prozent der Arbeitszeit zu vereinbaren. Voraussetzung für eine Zusatzvereinbarung ist eine bestehende individuelle Vereinbarung zur Durchführung von Mobiler Arbeit (sog. Grundvereinbarung) mit mindestens der gleichen Laufzeit.
  7. Die Laufzeit der jeweiligen Individuellen Vereinbarung darf 2 Jahre nicht überschreiten. Für die maximale Dauer der Zusatzvereinbarung gelten hingegen die Ausführungen unter Punkt 6.
  8. Verlängerungen individueller Vereinbarungen bei unveränderten Bedingungen sind nach wie vor möglich, allerdings nicht von individuellen Vereinbarungen, die auf der Grundlage der bis 31.10.2022 geltenden Dienstvereinbarung Mobile Arbeit an der Universität Leipzig abgeschlossen wurden. Hier ist eine Neubeantragung erforderlich.
  9. Der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zur Durchführung von Mobiler Arbeit ist mittels eines Antragsformulars (Anlage 1 der Dienstvereinbarung, digital ausfüllbar) vorzunehmen. Zusatz- und Verlängerungsvereinbarungen sind formlos schriftlich bei der/dem unmittelbaren Vorgesetzten zu beantragen.
  10. Über den Antrag auf Mobile Arbeit ist nunmehr innerhalb von zwei Wochen zu entscheiden, in Eilfällen möglichst frühzeitig. Von der/dem unmittelbaren Vorgesetzten (teilweise) abgelehnte Anträge sind von dieser/diesem mit begründeter Entscheidung umgehend an das Dezernat 3 Personal weiterzuleiten, das, sofern erforderlich, eine abschließende Entscheidung durch die Dienststellenleitung (ggf. mit Personalratsbeteiligung) vorbereitet. Dies gilt auch für den Verlängerungsantrag. Über den Antrag auf eine Zusatzvereinbarung trifft hingegen die/der unmittelbare Vorgesetzte die abschließende Entscheidung.

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