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Heute (15. Mai 2024) haben Ministerpräsident Michael Kretschmer, Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, Finanzminister Hartmut Vorjohann und die Rektor:innen der 14 staatlichen Hochschulen in Sachsen die nächste Zuschussvereinbarung abgeschlossen. In Dresden setzten sie ihre Unterschriften unter die Vereinbarung, die die finanzielle Grundausstattung der Hochschulen für die Jahre 2025 bis 2032 regelt. Die Zuschussvereinbarung bringe ein hohes Maß an Planungssicherheit, es seien aber „im Grunde keine Zuwächse“ für die Universität Leipzig zu erwarten, sagt Rektorin Prof. Dr. Eva Inés Obergfell.

In den acht Jahren fließen laut Mitteilung des Wissenschaftsministeriums „unter Berücksichtigung der Steigerung der feststehenden und zu erwartenden Tarif- und Besoldungserhöhungen insgesamt rund sieben Milliarden Euro“ an die Hochschulen. Ministerpräsident Michael Kretschmer sieht darin „ein klares Bekenntnis der Sächsischen Staatsregierung zu starken Hochschulen und gleichzeitig Ausdruck des großen Vertrauens in diese Institutionen“.

„Angesichts der anspruchsvollen politischen und finanziellen Rahmenbedingungen gibt die Zuschussvereinbarung den Hochschulen ein hohes Maß an Planungssicherheit. Dafür sind wir dankbar. Denn wir benötigen diese Planungssicherheit, um unsere ambitionierten Ziele für die Exzellenzentwicklung in Forschung und Transfer sowie Studium und Lehre verfolgen zu können“, sagt Prof. Dr. Eva Inés Obergfell, Rektorin der Universität Leipzig. „Fest steht aber auch, dass im Wesentlichen der Status quo fortgeschrieben wird, wir also von staatlicher Seite im Grunde keine Zuwächse erwarten dürfen.“ Das sei eine große Herausforderung, denn der Freistaat fordere „stets Leistungssteigerungen von uns“, und es kämen auch neue Aufgaben auf die Universität zu, unter anderem in der Daseinsvorsorge, in der Fachkräftesicherung oder auch in der Digitalisierung und in der Nachhaltigkeit.

„Mehr denn je müssen wir deshalb mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln klug haushalten und uns über einen optimalen Mitteleinsatz verständigen“, erläutert die Rektorin. „Das wird eine der zentralen Aufgaben für die Entwicklung unserer Universität in den kommenden Jahren sein.“ Nichtsdestotrotz werde sich das Rektorat gegenüber der Landesregierung weiterhin dafür einsetzen, dass die bereits heute von unserer Universität für den Freistaat erbrachten Leistungen, beispielsweise in der Ausbildung von Studierenden in einer Vielzahl gesellschaftlich hochrelevanter Fachrichtungen, angemessen berücksichtigt werden, „wenn es daran geht, die konkreten staatlichen Zuschüsse für unsere Universität zu ermitteln“.

Hintergrund Zuschussvereinbarung

Die Zuschussvereinbarung legt die Höhe der insgesamt auf den Hochschulbereich entfallenden Zuschüsse fest. Diese Zuschüssen dienen der Umsetzung der staatlichen Aufgaben gemäß § 5 Sächsisches Hochschulgesetz, der strategischen Ziele aus der Hochschulentwicklungsplanung 2025+ und der in den Zielvereinbarungen zwischen Wissenschaftsministerum und Hochschulen fixierten Vorgaben.

Das Gesamtbudget der Hochschulen setzt sich zusammen aus den Mitteln zur Finanzierung der an den Stellenplan gebundenen Personalausgaben sowie aus Mitteln zur Finanzierung der sonstigen nicht stellenplangebundenen laufenden Ausgaben und der Investitionsausgaben. Ausgangswert 2025/26 für das Gesamtbudget aller Hochschulen in Sachsen sind rund 760 Millionen Euro. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eine Fortschreibung des Status Quo. Dieser Wert wird in den Folgejahren bei Tarif- und Besoldungserhöhungen angepasst.

Die Verteilung des Gesamtbudgets auf die einzelnen Hochschularten und Hochschulen richtet sich nach dem Proporz des stellenplangebundenen Personals. Der Verteilungsschlüssel ist in der Hochschulsteuerungsverordnung festgelegt. Im Rahmen der Vereinbarung sind an den sächsischen Hochschulen insgesamt 9.048 Stellen ausfinanziert. Der Anteil der Unversität Leipzig an dem stellenplangebunden Personal beträgt 2.026 Stellen (Hochschulbereich).

Zur Bewältigung aktueller Herausforderungen (z.B. Digitalisierung, Deckung des Fachkräftebedarfs, Nachhaltigkeit, Transfer) unterstützt der Freistaat Sachsen die sächsischen Hochschulen durch zusätzliche Zweckzuweisungen für laufende Zwecke und für Investitionen. Diese belaufen sich auf insgesamt 5 Millionen Euro im Jahr 2025 und steigen bis 2028 auf insgesamt 30 Millionen Euro jährlich an.

Die Verhandlungen zur Zuschussvereinbarung wurden vom Finanz- und Wissenschaftsministerium sowie dem Vorstand der Landesrektorenkonferenz Sachsen geführt. Nicht Gegenstand der Vereinbarung sind Ausgaben für Hochschulmedizin, die Unterbringung der Hochschulen und die Bewirtschaftung der Liegenschaften der Hochschulen sowie Mittel des Zukunftsvertrags Studium und Lehre.

Hintergrund Zielvereinbarung 

Zur Umsetzung der Hochschulentwicklungsplanung schließt das Wissenschaftsministerium im Ergebnis bilateraler Verhandlungen Zielvereinbarungen mit den einzelnen Hochschulen als Bestandteil eines umfassenden Controllings ab. Die Laufzeit beträgt in der Regel vier Jahre. Die Zielvereinbarungen bilden den hochschulspezifischen Rahmen für Schwerpunktsetzungen in Studium, Lehre und Forschung. Für die Medizinische Fakultät der Universität Leipzig schließt das Ministerium eine gesonderte Zielvereinbarung ab. 

Die Zielvereinbarung ist auch finanziell für die Hochschulen relevant, da der Grad der Zielerreichung über die Höhe der Zuweisungen aus dem sogenannten Zielvereinbarungsbudget entscheidet. Für die Universität Leipzig beträgt das Zielvereinbarungsbudget rund 10 Millionen Euro pro Jahr. Das Nichterreichen von Zielen führt zu prozentualen Abzügen im Zielvereinbarungsbudget. 

Noch im Mai 2024 beginnen für die Universität die Verhandlungen zum Abschluss einer Zielvereinbarung für den Zeitraum 2025-28. Der Abschluss der Verhandlung und die Unterzeichnung der Vereinbarung ist für das vierte Quartal 2024 zu erwarten. 

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