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Am 8. März hat der Beirat für Inklusion der Universität Leipzig virtuell getagt – letztmalig unter dem Vorsitz des scheidenden Prorektors für Bildung und Internationales, Prof. Dr. Thomas Hofsäss. Der Beirat trifft sich alle drei Monate und ist für die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit an der Alma mater Lipsiensis zuständig. Themenschwerpunkte des Gremiums, dem unter anderem Vertreter:innen des Senats, der Dekan:innen, des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung und des StuRa angehören, waren die Weiterentwicklung des Hochschulaktionsplans Inklusion der Universität (HAPI) und die Begleitung des Projekts „Barrierefreie Bibliothekskataloge in Sachsen“ (BABIKA).

Behinderung entsteht erst aus der Wechselwirkung zwischen einer individuellen Beeinträchtigung und umweltbedingten Barrieren. Diesem Verständnis folgt der von der Universität Leipzig 2017 veröffentlichte Aktionsplan Inklusion, der vom Beirat für Inklusion erarbeitet wurde. Damit bekennt sich die Universität zur chancengerechten Teilhabe aller ihrer Angehörigen mit Behinderung oder chronischen Erkrankung am universitären Leben sowie zu einem diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung. Dabei hört Barrierefreiheit nicht bei der Rampe zum Hörsaalgebäude oder der Sprachausgabe im Fahrstuhl auf. Dieses Thema hat viele Facetten und ist ein Prozess der stetigen Weiterentwicklung.

Barrierefreiheit bei digitalen Bibliothekskatalogen

Dazu zählt beispielsweise auch der Zugang zu Internetseiten oder digitalen Dokumenten. Digitale Bibliothekskataloge sind essentiell für ein Studium. Für blinde und sehbeeinträchtigte Studierende allerdings, ist die Nutzung nicht durchgängig eigenständig zugänglich. Das liegt zum Beispiel an Farbkontrasten auf der Website, der Möglichkeit, Texte zu vergrößern, oder auch daran, ob die Oberfläche von Bedienelementen für Screenreader (assistive Vorlesesoftware) lesbar programmiert wurden. „Barrierefreie Bibliothekskataloge in Sachsen“  war ein 24-monatiges Projekt, in dem die digitalen Bibliothekskataloge von 13 sächsischen Hochschulbibliotheken barrierefrei gestaltet wurden und welches kürzlich beendet wurde. Koordiniert wurde es von Vertreter:innen der Universitätsbibliothek Leipzig, finanziert durch Sondermittel des Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT).

Die im Arbeitsprozess gesammelten Erkenntnisse zur technischen Umsetzung von Barrierefreiheit bei digitalen Bibliothekskatalogen konnten beispielsweise in Form von Checklisten oder als „Anmerkungen“ in den neuen Programmierungen hinterlegt werden. Diese Anmerkungen wurden mit der Community der internationalen Open-Source-Software „VuFind“ geteilt. Viele Bibliothekskataloge, die noch nicht barrierefrei aufbereitet sind, basieren auf „VuFind“. Da Barrierefreiheit kaum eine Rolle in der Informatik spielt, können die Anmerkungen/Checklisten, die in die VuFind“-Community zurückgespielt wurden, zukünftigen Programmierer:innen oder Entwickler:innen die Einarbeitung in das Thema erleichtern. Diese Anmerkungen stellen hier eine Grundlage dar, auf welcher Barrierefreiheit im digitalen Raum weiterentwickelt werden müsse, so die Projektteilnehmenden. Um auf das Projekt BABIKA über die Hochschule hinaus aufmerksam zu machen und für digitale Barrierefreiheit zu sensibilisieren, gab es die Überlegung, die Ergebnisse des Projektes aufzuarbeiten und über die Kanäle des SMWKT zu veröffentlichen.

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) wurde auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes erlassen. Die ursprüngliche Fassung existiert seit 2002 und wurde 2019 das letzte Mal geändert. Die Verordnung schreibt gesetzlich vor, dass öffentliche Einrichtungen ihre moderne Informations- und Kommunikationstechnik umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefrei gestalten müssen. Für die Universität Leipzig bedeutet das unter anderem die barrierefreie Gestaltung ihrer Webseiten, ihres Intranet-Auftritts, digitaler Dokumente wie Ausschreibungen oder amtliche Bekanntmachungen und des Zeiterfassungssystems. Das sind nur Beispiele für das sehr komplexe und vielschichtige Themenfeld der BITV. Um die Umsetzung zu koordinieren und den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, soll eine Projektkoordinationsstelle geschaffen werden.

Hochschulaktionsplan Inklusion wird aktualisiert

Im Rahmen des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, kurz UN-BRK) verabschiedete das sächsische Kabinett 2016 einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK. In der UN-BRK werden Gestaltungsaufträge für eine inklusive Gesellschaft formuliert, an welchen sich die über 200 Maßnahmen in verschiedenen Politikfeldern des sächsischen Aktionsplans Inklusion ableiten. Ziel ist es, eine chancengerechte gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Freistaat Sachsen zu fördern sowie Barrieren und Diskriminierung abzubauen. Ein Politikfeld ist die Bildung, worunter spezielle Maßnahmen für die Unterpunkte frühkindliche Bildung, Schule, lebenslanges Lernen sowie „Hochschulen, Berufsakademien, Studentenwerke, Forschungseinrichtungen“ entwickelt wurden. Zum letzten Unterpunkt wurden insgesamt 16 Maßnahmen formuliert, die dem übergeordneten Ziel eines nachhaltig verbesserten Studienumfeldes für Studierende mit Behinderung folgen. Als besonders relevante Maßnahme erscheint dem Beirat dabei die Absicherung eines kontinuierlichen Budgets für Inklusionsmaßnahmen an Hochschulen.

Aus diesen Zielen und Maßnahmen des sächsischen Aktionsplanes entwickelte der Beirat für Inklusion den HAPI 2017. Der Hochschulaktionsplan umfasst neben dem Handlungsfeld Studierende auch Studieninteressierte, Beschäftigte, Lehre, Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und örtliche Barrierefreiheit. Bis Ende 2022 ist eine Aktualisierung und Weiterentwicklung der Handlungsfelder geplant, etwa um das Themenfeld „Digitalisierung“ als Querschnittsthema.

 

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