Höhe des Inflationsausgleichs abhängig von Beschäftigungsumfang
Zusätzlich erhalten die Tarifbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro als Einmalzahlung zu Beginn, danach in zehn monatlichen Raten bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird. Für Auszubildende beträgt die Einmalzahlung 1.000 Euro und die Höhe der monatlichen Raten 50 Euro. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist, dass am 9. Dezember 2023 ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit der Universität Leipzig bestanden hat und an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Die Höhe der Inflationsausgleichsprämie differenziert sich nach dem Beschäftigungsumfang. Das Landesamt für Steuern und Finanzen wird voraussichtlich die Einmalzahlung im Regelfall zum Zahltag Februar 2024 sowie die Monatszahlungen beginnend ab Zahltag März 2024 rückwirkend zum Januar 2024 auszahlen.
Auch hälftiger Verheiratetenanteil erhöht sich
Bei Teilzeitbeschäftigten bildet der dem Teilzeitentgelt zugrundeliegende Vollzeitbezug die Bemessungsgrundlage für die Anhebung. Teilzeitbeschäftigte, deren Ehepartner ebenfalls in den TV-L übergeleitet wurde und in deren Entgelt der individuellen Endstufe der hälftige Verheiratetenanteil im Ortszuschlag ungekürzt eingegangen ist, erhöht sich der hälftige Verheiratetenanteil wie folgt: vom 1. November 2024 bis zum 31. Januar 2025 in den Entgeltgruppen 1 bis 8 von 71,98 auf 75,41 Euro, in den Entgeltgruppen 9a bis 15 von 75,60 auf 79,20 Euro sowie zum 1. Februar 2025 in den Entgeltgruppen 1 bis 8 von 75,41 auf 79,56 Euro und in den Entgeltgruppen 9a bis 15 von 79,20 auf 83,56 Euro. Die monatlichen Vergütungen der Auszubildenden werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht.
Wechselschicht- und Schichtzulagen sind nicht dynamisch und betragen deshalb weiter 105 beziehungsweise 40 Euro monatlich sowie 0,63 und 0,24 Euro pro Stunde. Bezüglich der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten wird eine gesonderte Information erfolgen.
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