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Auch die Mitarbeitenden der Universität Leipzig bekommen nach der Tarifeinigung vom 9. Dezember 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) mehr Geld: Die Tabellenentgelte einschließlich der Beträge aus einer individuellen Zwischen- oder Endstufe sowie der Tabellenwerte für die Entgeltgruppen 13 Ü und 15 Ü werden zum 1. November 2024 um 200 Euro und zum 1. Februar 2025 um weitere 5,5 Prozent erhöht, wie das Dezernat 3 der Universität Leipzig mitteilte. Dabei muss die Summe beider Anhebungen eine Erhöhung von mindestens 340 Euro erreichen.

Höhe des Inflationsausgleichs abhängig von Beschäftigungsumfang

Zusätzlich erhalten die Tarifbeschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von insgesamt 3.000 Euro, die in mehreren Raten (1.800 Euro als Einmalzahlung zu Beginn, danach in zehn monatlichen Raten bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro) gezahlt wird. Für Auszubildende beträgt die Einmalzahlung 1.000 Euro und die Höhe der monatlichen Raten 50 Euro. Voraussetzung für die Einmalzahlung ist, dass am 9. Dezember 2023 ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis mit der Universität Leipzig bestanden hat und an mindestens einem Tag in der Zeit vom 1. August 2023 bis zum 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Die Höhe der Inflationsausgleichsprämie differenziert sich nach dem Beschäftigungsumfang. Das Landesamt für Steuern und Finanzen wird voraussichtlich die Einmalzahlung im Regelfall zum Zahltag Februar 2024 sowie die Monatszahlungen beginnend ab Zahltag März 2024 rückwirkend zum Januar 2024 auszahlen.  

Auch hälftiger Verheiratetenanteil erhöht sich

Bei Teilzeitbeschäftigten bildet der dem Teilzeitentgelt zugrundeliegende Vollzeitbezug die Bemessungsgrundlage für die Anhebung. Teilzeitbeschäftigte, deren Ehepartner ebenfalls in den TV-L übergeleitet wurde und in deren Entgelt der individuellen Endstufe der hälftige Verheiratetenanteil im Ortszuschlag ungekürzt eingegangen ist, erhöht sich der hälftige Verheiratetenanteil wie folgt: vom 1. November 2024 bis zum 31. Januar 2025 in den Entgeltgruppen 1 bis 8 von 71,98 auf 75,41 Euro, in den Entgeltgruppen 9a bis 15 von 75,60 auf 79,20 Euro sowie zum 1. Februar 2025 in den Entgeltgruppen 1 bis 8 von 75,41 auf 79,56 Euro und in den Entgeltgruppen 9a bis 15 von 79,20 auf 83,56 Euro. Die monatlichen Vergütungen der Auszubildenden werden zum 1. November 2024 um einen Festbetrag in Höhe von 100 Euro und zum 1. Februar 2025 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 50 Euro erhöht.

Wechselschicht- und Schichtzulagen sind nicht dynamisch und betragen deshalb weiter 105 beziehungsweise 40 Euro monatlich sowie 0,63 und 0,24 Euro pro Stunde. Bezüglich der Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten wird eine gesonderte Information erfolgen.

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