Nachricht vom

In dieser Woche endete die Bewerbungsfrist für die Nachfolge von Rektorin Prof. Dr. Beate A. Schücking. Zum weiteren Ablauf des Bewerbungs- und Wahlverfahrens haben wir mit Dr. Hans-Gerhard Husung gesprochen, dem Vorsitzenden des Hochschulrats. Er wirkt auch in der Auswahlkommission mit, neben Hochschulratsmitglied Prof. Dr. Friederike Fless sowie Prof. Dr. Johannes Ringel und Dr. Alexander Yendell; letztere sind beide vom Senat benannt worden.

Herr Dr. Husung, am 11. März wurde die Ausschreibung in der Wochenzeitung „Die Zeit“ veröffentlicht, am 1. April 2022 soll die Nachfolgerin/der Nachfolger von Frau Prof. Schücking das Amt der Rektorin/des Rektors der Universität Leipzig antreten. Was passiert bis dahin?

Der Wahl der neuen Rektorin/des neuen Rektors geht ein mehrstufiger Auswahlprozess voraus. Zunächst galt es, in einem sorgfältig formulierten Ausschreibungstext die Universität attraktiv darzustellen und die wichtigsten Anforderungen für das Amt aus Sicht der Universität zu formulieren. Damit sollten geeignete Persönlichkeiten angesprochen und für eine Bewerbung interessiert werden.

Diese Aufgabe hat die Auswahlkommission aus zwei vom Senat und zwei vom Hochschulrat bestimmten Personen unter Mitwirkung einer Vertretung des Wissenschaftsministeriums als Gast durchgeführt, nachdem zuvor Gespräche mit dem Hochschulsenat und den Dekaninnen und Dekanen dazu erfolgt sind. Die Bewerbungen wurden bis zum 5. Mai erbeten.

Wie geht weiter?

Die Auswahlkommission wird alle Bewerbungen sorgfältig prüfen und dem Hochschulrat die Persönlichkeiten vorschlagen, die in die engere Wahl kommen sollen. Auf dieser Basis wird der Hochschulrat ausführliche, strukturierte Gespräche mit den Kandidatinnen und Kandidaten durchführen. Am Ende dieser Phase steht dann ein Wahlvorschlag, über den sich nach dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz der Hochschulrat mit dem Hochschulsenat „ins Benehmen setzen“ muss, damit gegen Ende des Jahres, voraussichtlich im November, der Erweiterte Senat seine Wahlentscheidung treffen kann. Daran ist dann der Hochschulrat nicht mehr beteiligt.

In welcher Phase der Auswahl befinden wir uns aktuell? Und warum haben Sie die Personalagentur Kienbaum eingeschaltet?

Die Auswahlkommission wird in den nächsten Wochen die eingegangenen Bewerbungen sorgfältig prüfen und ihre Vorauswahl für den Hochschulrat treffen. Für diese Phase des Verfahrens lassen sich Auswahlkommission und Hochschulrat durch eine externe Personalagentur unterstützen, die aus mehreren Angeboten ausgewählt wurde und mit solchen Verfahren vertraut ist.

Nachdem wir zuvor dazu Erkundigungen von anderen Universitäten eingeholt haben, die in solchen Fällen bereits Erfahrungen mit Personalagenturen gemacht haben, erwarten wir uns davon, das Bewerbungspotenzial zu erweitern und systematisch zu erschließen. Zudem sollte dieses Vorgehen den Mitgliedern sowohl der Auswahlkommission als auch des Hochschulrats ermöglichen, die gleiche Distanz zu allen Interessierten zu wahren, weil sie von einem neutralen Dritten angesprochen und dadurch von vornherein mögliche Missverständnisse vermieden werden, die bei einer persönlichen Ansprache durch Mitglieder dieser beiden Gremien entstehen könnten.

Auch eine professionelle Verfahrensdurchführung gehört zu den Vorteilen, die wir uns erwarten. Ganz besonders wichtig ist uns das Signal der Vertraulichkeit gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern. Betonen möchte ich ausdrücklich, dass es sich natürlich nur um eine Unterstützung handelt, damit wir in der Auswahlkommission und im Hochschulrat unsere Aufgaben bestmöglich erledigen können. Wir entscheiden frei und tragen dafür die Verantwortung.

Welches sind Ihrer Ansicht nach die wichtigsten Eigenschaften, die die Bewerber mitbringen sollten?

Dazu möchte ich auf den Ausschreibungstext verweisen, der auf Erfahrungen und Kompetenzen in der Leitung einer komplexen Wissenschaftseinrichtung mit ihrer akademischen Selbstverwaltung sowie Führungskompetenz und Integrationsfähigkeit ebenso hinweist wie auf ein hohes Maß an Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit innerhalb der Universität und nach außen in ihrem nationalen und internationalen Umfeld sowie Erfahrungen in internationalen Netzwerken, mit Partnern aus der Wirtschaft und der Politik.

Nicht unerwähnt bleiben soll das Verständnis der vielfältigen Wissenschaftskulturen unserer Universität. Zudem sollten die Kandidatinnen und Kandidaten als wissenschaftlich ausgewiesene, führungsstarke Persönlichkeit mit hochschulpolitischer Kompetenz über die Fähigkeit verfügen, strategische Konzepte für die Universität zu entwickeln, dafür motivierende Rahmenbedingungen zu schaffen und für eine Umsetzung zu sorgen.

Wann sollte nach Ihrer Planung die Entscheidung der Auswahlkommission fallen?

Es ist davon auszugehen, dass die Auswahlkommission ihre Vorschlagsliste für den Hochschulrat bis zur Sommerpause erstellen wird.

Was ist der Auswahlkommission beim laufenden Verfahren besonders wichtig?

Die Wahrung der Vertraulichkeit nach außen und vollständige Transparenz aller Verfahrensschritte für alle Mitglieder.

Das Vertrauen in die Wahl beziehungsweise den Prozess hin zur Wahl hat 2015 gelitten, in manchen Berichten war von „Eklat“ die Rede. „Die starke Stellung des Hochschulrats bei der Rektorwahl wurde von vielen Seiten kritisiert und vor allem von der Studierendenvertretung als inakzeptabel angeprangert“, hieß es in einem zusammenfassenden Bericht der studentischen Zeitung „student!“ (heute „luhze“). Wie beurteilen Sie den damaligen Vorgang? Und wie sehen Sie die starke Rolle des Hochschulrats? Gibt es eine Wiederholungsgefahr?

Ohne an den damaligen Irritationen selbst beteiligt gewesen zu sein, kann ich dazu kein eigenes Urteil abgeben. Ich kann aber mit voller Überzeugung feststellen, dass das Rektorat und der aktuelle Hochschulrat von Anfang an sehr gut zusammenarbeiten. Die Rolle des Hochschulrats in dem gesamten Verfahren wird durch den Hochschulsenat eingehegt: Die Auswahlkommission ist paritätisch besetzt und für den Wahlvorschlag des Hochschulrates ist die Herstellung des Benehmens mit dem Hochschulsenat erforderlich. Unter diesen Rahmenbedingungen leisten wir einen Beitrag zu einem mehrstufigen Prozess. Auch der gemeinsame Spirit unter allen Beteiligten sorgt dafür, dass keine Wiederholungsgefahr besteht.

Was wünschen Sie sich für die Zusammenarbeit der künftigen Rektorin/des künftigen Rektors mit dem Hochschulrat? Gibt es neue thematische Akzente, die hierbei gesetzt werden könnten?

Über allem steht der Wunsch nach konstruktiver Zusammenarbeit mit der künftigen Rektorin/dem künftigen Rektor. Auf diese Persönlichkeit mit ihren Kompetenzen und Schwerpunktsetzungen sowie ihrem spezifischen Führungsstil werden wir uns als Hochschulrat einstellen, damit für die Universität der bestmögliche Ertrag herauskommt. Die großen Herausforderungen für die Universität, beispielsweise die weitere Digitalisierung, die weitere Profilierung, die Vorbereitung auf die nächste Runde des Exzellenzwettbewerbs oder der Aufbau eines Großforschungszentrums in der Region Leipzig, haben ihren eigenen Rhythmus und richten sich nicht nach den Amtszeiten von Rektoraten oder Hochschulräten.

Vielen Dank!

Kommentare

Keine Kommentare gefunden!

Ihr Kommentar

Hinterlassen Sie gern einen Kommentar. Bitte beachten Sie dafür unsere Netiquette.