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Der Senat ist am Dienstag im Audimax zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen. Neben den Senator:innen nutzten rund 20 Studierende diese Sitzung, um ihren Standpunkt hinsichtlich einer Entscheidung zum kommenden Wintersemester mit Plakaten und einer späteren Redezeit Ausdruck zu verleihen.

Die Tagesordnung wurde entsprechend aus aktuellem Anlass angepasst. Rektorin Beate Schücking ging in der Diskussion über diese Änderungen und die Verschiebung des Berichts zum Ablauf des Wintersemesters zu einem späteren Zeitpunkt auf der Tagesordnung bereits direkt auf die anwesenden Studierenden ein. Sie erklärte, dass man mit den Studierenden keinen Dissens hätte, wenn es um die Durchführung des kommenden Semesters in Präsenz ginge. „Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dass wir wieder in Präsenz arbeiten können. Wir haben u. a. Impfangebote auch an die Studierenden gemacht, um gesichert in das Wintersemester zu gehen.“

Als wichtigsten Punkt für die anwesenden Studierenden, die als hochschulöffentliche Gäste der Senatssitzung bewohnten, wurde der Ablauf des Wintersemesters diskutiert. Zwei Vorlagen – von den Vertreter:innen der Studierenden und vom Rektorat – standen zur Diskussion. In einem Punkt waren beide Vorschläge deckungsgleich: Der Lehrbetrieb im Wintersemester soll grundsätzlich in Präsenz stattfinden. Über die Einzelheiten werde man sich aber auf der nächsten Senatssitzung konkreter verständigen. Für die als Gäste teilnehmenden Studierenden war dies nicht ausreichend, wie Studentin Felicia Wrede in ihrem vorbereiteten Statement mitteilte.

Als neu eingeschobener Tagesordnungspunkt stand der Bericht zum aktuellen Stand des Rektor:innenwahlverfahrens auf dem Programm. Der Vorsitzende des Hochschulrates, Dr. Hans-Gerhard Husung, zeigte als Vorsitzender der Auswahlkommission auf, dass man sich im gesamten Verfahren an die rechtlichen Rahmenbedingungen gehalten habe und dies auch im weiteren Prozess der Anspruch der Kommission sei. Auf der nächsten Senatssitzung im September wolle er einen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie der Senat eine Möglichkeit erhalten könne, sich im Vorfeld der Wahl von den ausgewählten Bewerber:innen ein umfassendes Bild zu machen. „Es geht um Vertrauen, dass sich Geschichte in diesem Fall nicht wiederhole“, betonte Husung rückblickend auf das letzte Rektor:innenwahlverfahren.

iDiv-Direktor Christian Wirth warb um Zustimmung zur Änderung der Ordnung des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung (iDiv). Diese umfassen vorwiegend neue Voraussetzungen für die Aufnahme und die Rollen der Mitglieder (z. B. Wissenschafter:innen, einer der beteiligten Träger- oder Partnerinstitutionen, die zur integrativen Biodiversitätsforschung maßgeblich beitragen oder sich als Ehrenmitglieder in besonderer Weise um iDiv verdient gemacht haben) sowie die Konkretisierung und Strukturierung der Mitwirkungspflichten der ordentlichen und assoziierten Mitglieder. Diesen und weiteren Änderungen stimmte der Senat zu.

Nach Ablauf der dreijährigen Amtszeit wurde durch den Senat der neue Wahlausschuss gewählt. Er kontrolliert die Rechtmäßigkeit der Wahlen bspw. der Rektor:innen und Prorektor:innen, der Dekan:innen, Prodekan:innen und Studiendenkan:innen sowie der Mitgliedergruppen in den Fakultätsräten, im Senat, der Gleichstellungsbeauftragten, des PromovierendenRates. Der Wahlausschuss, der paritätisch mit je zwei Mitgliedern aus der Gruppe der Hochschullehrer, akademischen und sonstigen Mitarbeiter sowie Studierenden besetzt ist, wurde bestätigt. Eine Annahme der Wahl stand zum Zeitpunkt der Senatssitzung noch aus.

Prorektor Thomas Lenk setzte das Gremium über den Stand der Zielvereinbarungen in Kenntnis. Er konnte darauf verweisen, dass man sich in vielen Positionen mit dem SMWKT einig war und eigene Vorstellungen der Uni Leipzig behaupten konnte. So wurde die Teilnahme am dialogorientierten Serviceverfahren abgewendet. „Wir haben damit keine guten Erfahrungen“, sagte er. Es gab aber auch Punkte, die die Uni zu akzeptieren hatten. Im Bereich der Forschung käme es künftig auf eine Stärkung der Innovationskraft an. „Es ist nicht in Sicht, dass wir bis 2024 Fächer einstellen müssen“, erklärte Prorektor Thomas Hofsäss in seinem Redebeitrag die Bedingungen für Lehre und Studium zusammenfassend. Und verwies dabei auf die Festschreibung der Studierendenzahlen bis zum Jahr 2024.

Für erhöhten Gesprächsbedarf sorgte der Zukunftsvertrag hinsichtlich der Stellenzuweisungen. Dekanin Astrid Lorenz fragte Prorektor Lenk: „Wie viel Gestaltungsspielraum haben wir noch als Fakultäten?“ Und Roger Gläser betonte: „Die Planung für das Wintersemester braucht etwas mehr Geduld, weil wir die Stellenabsicherung noch nicht haben.“ Thomas Lenk versprach: „Ich kann die Zahlen den Dekanaten mitteilen, sodass sie ihre Planung erarbeiten können.“

Über die Stellungnahme des Rektorats zum Hochschulentwicklungsplan2025 werde man auf der kommenden Senatssitzung genauer sprechen, kündigte Prorektor Lenk an. Der Senat bat die Rektorin um Prüfung, inwieweit aus Sicht des Senats noch weitere Änderungsvorschläge eingebracht werden können.

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