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Das neue Hygiene- und Infektionsschutzkonzept der Universität sieht weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen unterschritten wird. Zudem wird die Maske auf allen Verkehrsflächen weiterhin empfohlen. Zwei Wissenschaftler:innen und der Beauftragte für studentische Angelegenheiten bewerten diese neuen Regelungen.

Das sagt die Medizinerin, Prof. Dr. Iris F. Chaberny, Direktorin des Instituts für Hygiene, Krankenhaushygiene und Umweltmedizin am Universitätsklinikum Leipzig:

„Wenn wir auf sehr engem Raum, wie im Hörsaal oder beim Seminar zusammensitzen, ist es aus Sicht der Infektionsprävention und für den gegenseitigen Schutz vor Krankheiten das einfachste und effizienteste Mittel, eine Maske zu tragen. Deshalb haben wir auch in den vergangenen zwei Jahren keine Grippewelle erlebt. Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei. Auch wenn Omikron nicht so große gesundheitliche Auswirkungen hat, auch weil es auf viele geimpfte Personen trifft, wissen wir nicht, welche nächste Virusvariante noch auf uns zukommt.  

Beim Tragen des chirurgischen Mund-Nasenschutzes ist die Ansteckungsgefahr um etwa 75 Prozent reduziert. Bei einer FFP2-Maske beträgt das Risiko weniger als ein Prozent, wenn alle Personen im Raum sie korrekt getragen und nicht ständig daran herumgezogen wird.    

Ich gehe zwar davon aus, dass wir uns in der Phase befinden, in der sich die Pandemie zur Endemie entwickelt, wir wissen nur noch nicht, wie es genau weitergeht. Im warmen und sonnigen Sommer werden wir wohl kaum noch Maske tragen und aufgrund der niedrigen Inzidenzen auch nicht tragen müssen. Wir werden aber sicher zum nächsten Wintersemester wieder ganz anderes herangehen, weil die Ausbreitung der Viren in den kälteren Monaten mit sehr trockener Raumluft viel leichter passiert. Dann müssen wir wieder schauen, wie stark welche Corona-Virus-Variante dominiert und welche Maßnahmen wir dafür benötigen.

Noch ein kleiner Hinweis zur Maske: Man muss das Gefühl haben, dass sie gut sitzt. Wenn man befürchtet, dass die Ohren gleich abfallen, sollte man sich ein anderes Modell suchen.“

Das sagt der Beauftragte für studentische Angelegenheiten, Felix Fink:

„Bei aller Freude um das gewonnene Präsenzsemester dürfen wir auch jene nicht vergessen, die aufgrund ihrer besonderen gesundheitlichen Gefährdung noch nicht in die Veranstaltungen vor Ort kommen können. Diese Kommiliton:innen müssen unbedingt die Möglichkeit erhalten, online weiter zu studieren.

Wir sollten mittelfristig in ein Gespräch darüber kommen, welche Rolle die Digitalität an unserer Universität spielen sollte. Gewiss bietet sie Chancen, beispielsweise im kurzfristigen fachlichen Austausch mit ausländischen Seminargruppen. So etwas wäre im vordigitalen Zeitalter nicht denkbar gewesen. Auch sollten große Vorlesungen aufgezeichnet werden, damit die Studierenden die Inhalte besser aufbereiten können. Der deutliche Fokus sollte aus meiner Sicht jedoch weiterhin auf der Präsenzlehre liegen. Denn das Studium ist so viel mehr als der 'Konsum' von Fachinhalten - es lebt vom Austausch, von produktiven Diskussionen und von der kritischen Selbstbildung.“

Das sagt der Jurist, Prof. Dr. Hubertus Gersdorf, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht:

„Als Jurist muss ich natürlich eine Güterabwägung vornehmen und mich von objektivierbaren Parametern leiten lassen. Generell legitimiert das Hausrecht der Universität die Beibehaltung der Maskentragepflicht. Natürlich darf damit nicht ohne Grund in die Freiheit des Einzelnen eingegriffen werden. Aus meiner Sicht wiegen aber der Gesundheitsschutz und die Aufrechterhaltung des Universitätsbetriebes dennoch schwerer als das Tragen einer Maske – hier sehe ich die Einschränkung als verhältnismäßig gering an. Solange wir hohe Inzidenzen verzeichnen und eine sehr ansteckende Variante des Corona-Virus vorherrschend ist, halte ich die Maskenpflicht für gerechtfertigt. Sie muss als Freiheitseinschränkung regelmäßig evaluiert und beispielsweise im Lichte der aktuellen Inzidenzen überprüft werden.

Ich finde es gut und richtig, die Lehre wieder in Präsenz unabhängig vom Abstandsgebot anzubieten. Daher sind Masken in geschlossenen Räumen meines Erachtens weiterhin unverzichtbar, weil sie der Infektion wirksam vorbeugen. Die Abstandswahrung von 1,5 Metern ist zwar erforderlich, aber nicht hinreichend, weil die Aerosole – insbesondere in kleineren Räumen – zirkulieren und zu Infektionen führen können. Deshalb ist durchgängig eine Maskentragepflicht sinnvoll, ja erforderlich. (Selbst-)Verwaltungssitzungen sollten aus meiner Sicht, weil sie regelmäßig in kleineren Räumen stattfinden, weiterhin online durchgeführt werden.“

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