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Der Senat hat sich auf seiner jüngsten Sitzung dafür ausgesprochen, im Rahmen eines zwölfmonatigen Pilotprojektes kostenfrei Periodenprodukte anzubieten sowie Rauchflächen auszuweisen, um Universitätsangehörige vor unfreiwilligem Passivrauchen zu schützen. Zudem befürwortet er die Neufassung der Ordnung des Zentrums für Lehrer:innenbildung und Schulforschung (ZLS).

Kostenfreie Periodenprodukte

In der Entscheidungsvorlage „Kostenfreie Menstruationsprodukte an der Universität Leipzig“ der Studierendenvertreter:innen und des Gleichstellungsbeauftragten Georg Teichert heißt es: „Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Menstruationshygieneprodukten wirkt der finanziellen Benachteiligung beziehungsweise der relativen Periodenarmut aller menstruierenden Universitätsangehörigen und –mitglieder entgegen". Und weiter: „Gerade im Hinblick auf Studierende oder Auszubildende kann die kostenfreie Zurverfügungstellung von Menstruationshygieneprodukten eine finanzielle Entlastung darstellen und gleichzeitig die Antidiskriminierung und Gleichstellung der Geschlechter fördern.“

Der Senat hat beschlossen, die Notwendigkeit für kostenfreie Periodenprodukte anzuerkennen. Und das Gremium „spricht sich für die Einrichtung von Spendern für Einwegperiodenprodukte aus.“ Das Rektorat wird gebeten, für ein zwölfmonatiges Pilotvorhaben entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Koordination des Pilotprojekts wird die Stabsstelle für Chancengleichheit Diversität und Familie übernehmen, die in Abstimmung mit den Fakultäten und der Studierendenvertretung geeignete Standorte auswählen soll.

Einrichtung von Rauchflächen in Freibereichen

Der Senat hat einer Entscheidungsvorlage der studentischen Senator:innen zugestimmt und mehrheitlich beschlossen: „Der Senat erkennt die Notwendigkeit zur Änderung der bisherigen Praxis zu Rauchflächen an der Universität Leipzig an. Zudem spricht er sich dafür aus, die möglichen Flächen zum Rauchen an der Universität stark zu limitieren. Soweit Innenhöfe und frei zugängliche Außenflächen existieren, sollen je Standort maximal fünf Flächen einer Größe von bis zu sechs Quadratmetern bereitgehalten werden.“ Bislang gab es auf den Freiflächen der Universität keine grundsätzlichen Regelungen zum Rauchen in der Öffentlichkeit. Mit dieser Maßnahme sollen Menschen vor dem unfreiwilligen Passivrauchen geschützt werden. Zugleich spricht sich der Senat für ein stärkeres Engagement zum Gesundheitsschutz der Angehörigen der Universität Leipzig aus. Das Rektorat wird gebeten, Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten.

Neufassung der Ordnung des Zentrums für Lehrer:innenbildung und Schulforschung

Der Senat hat eine Neufassung der Ordnung des ZLS befürwortet, die noch vom Rektorat beschlossen werden muss. Das ZLS sei durch Projekte und Studierende stark gewachsen, es fehle jedoch eine entsprechende Repräsentanz seiner Angestellten in den Gremien, heißt es in der Vorlage. Die Position eines festangestellten Direktors soll nun in der Ordnung festgeschrieben und infolgedessen der Vorstand anders zusammengesetzt werden. In den Gremien sollen nun auch Angestellte des ZLS vertreten sein. Die Neufassung der Ordnung sieht ferner vor, dass das ZLS den grundständigen Teilstudiengang Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales (WTH/S) im Lehramt an Oberschulen halten und das Teilfach Gesundheit und Pflege für das Lehramt an berufsbildenden Schulen organisieren kann.

Änderungsbedarf bei der Ordnung für das ZLS sieht der Senat unter anderem bezüglich der Fragen, inwiefern sich das ZLS in der Forschung mit den Fakultäten abstimmen solle und welchen Umfang das Lehrdeputat des Direktors/der Direktorin mindestens haben muss. Zu diesen Punkten bat der Senat um juristische Prüfung. Vorbehaltlich dieser solle hier die Ordnung zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal angepasst werden.

Beschlossen hat der Senat auch eine Neufassung der Ordnung zum Betrieb der „Hochschuldidaktik Sachsen“, einer gemeinsamen Einrichtung der sächsischen Hochschulen.

Das Gremium tagt wieder am 19. September.

Kommentare

  • Karl Hartmann,

    Bzgl. Einrichtung von Rauchflächen in Freibereichen

    Ist es möglich auch den Aussenbereich der Mensa und einen hinreichend großeren Radius vor Eingängen explizit als Nichtraucherbereich auszuweisen?
    Grund:
    * Beim Essen im Außenbereich der Mensa wird man regelmäßig "beraucht". Angesprochene reagieren meist patzig.
    * In den nur durch Fenster belüftbaren Räumen (z.B: Augusteum hin zum Augustusplatz), die über den Eingängen liegen zieht der Qualm über die Fenster in die Büros bzw. in die Treppenhäuser, Mensa etc.

    Prinzipiell sollten Raucher auf Ihrem Weg (vom Raucherbereich in die Gebäude) die "Chance" haben mindestens einmal auszuatmen, damit sie nicht aus Versehen mit voller Rauchlunge die Gebäude betreten und dort erst ausatmen müssen.

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