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In seiner Juni-Sitzung (20.06.2023), geleitet von Prorektor Prof. Dr. Roger Gläser, beschäftigte sich der Akademische Senat vor allem mit den Tätigkeitsberichten des Ethikbeirats und mehrerer Beauftragter. Zudem beschloss das Gremium, ab Oktober nicht mehr im zur Pandemie-Zeit auserwählten Interim in der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, sondern wieder im Neuen Senatssaal zu tagen.

Prorektor Gläser berichtete vom anstehenden Inkrafttreten des neuen sächsischen Hochschulgesetzes am 22. Juni. „Wir werden die Änderungen zum vorherigen Gesetzestext aufarbeiten und darüber informieren“, kündigte er an. (Auch im Universitätsmagazin wird in Kürze ein Beitrag dazu erscheinen). Gläser verwies darauf, dass die finale Fassung des Gesetzestextes erst sehr spät zu bekommen war.

Kanzler Jörg Wadzack gab bekannt, dass der Jahresabschluss 2022 fertig sei und am 3. Juli im Finanzausschuss des Hochschulrats vorgestellt werde. Beim Wissenschaftsministerium ist er bis zum 15. Juli einzureichen.

Der Senat befürwortete einstimmig den Antrag der Fakultät für Lebenswissenschaften auf Aufhebung des Masterstudiengangs Psychologie zum Wintersemester 2023/24.

Prof. Dr. Anne Deiglmayr, Vorsitzende des Ethikbeirates, stellte dessen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2019 bis 2022 vor. Der zwölf Mitglieder umfassende Beirat beurteilt ethische Aspekte bei Forschungsvorhaben mit Menschen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ethik-Kommission an der Medizinischen Fakultät fallen. Ihn erreichen dem Bericht zufolge pro Jahr zwischen 50 und 60 entsprechende Anträge, die meisten davon aus der Fakultät für Lebenswissenschaften, der Sportwissenschaftlichen Fakultät und der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät. Die große Mehrheit der Anträge beschied der Ethikbeirat in den vier Berichtsjahren positiv und ohne Auflagen, zwischen 10 und 15 mit Auflagen. Eine Weiterleitung an die Ethik-Kommission war die absolute Ausnahme. Der Senat nahm den Tätigkeitsbericht des Ethikbeirates zustimmend zur Kenntnis.

Gemäß Grundordnung der Universität Leipzig sind die von der Universität Leipzig bestellten Beauftragten verpflichtet, dem Senat einmal jährlich über ihre Tätigkeiten zu berichten. Entsprechend lagen dem Senat für die Juni-Sitzung die Berichte der Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischen Erkrankungen (Dr. Susanne Römer), des Beauftragten für Spitzensport (Jun.-Prof. Dr. Matthias Wilhelm Hoppe), des Ausländerbeauftragten (Prof. Dr. Sebastian Seyferth) sowie des Beauftragten für Fragen der Umwelt (Tom Münster) vor.

Rückfragen gab es zum Bericht des Ausländerbeauftragten (nach einer statistischen Erfassung von Anfragen, die nicht vorliegt) und des Beauftragten für Spitzensport (zu dessen kritischer Anmerkung, dass die studentischen Spitzensportler im Jahr 2022 keine finanzielle Förderung über Hilfskraftverträge bekommen hätten). Da Matthias Hoppe nicht an der Sitzung teilnehmen konnte, sagte Prorektor Gläser eine Beantwortung zu einem späteren Zeitpunkt zu.

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