Herr Professor Roth, wie setzen Sie Künstliche Intelligenz in Ihrer Lehre ein?
Wir versuchen, KI in den Vorlesungen einzubinden, die von mir angeboten werden. Konkret, als Proof of Concept, haben wir den ChatLEO entwickelt. Aktuell sind wir dabei, neben dem Material zum Themenbereich Sachenrecht weitere Vorlesungen, konkret Handels- und Gesellschaftsrecht, Personengesellschaftsrecht sowie Strafrecht, in das System einzuspielen. Darüber hinaus nutzen mein Lehrstuhl und ich klassische Tools wie ChatGPT, um uns etwa Texte zusammenfassen zu lassen. Im vergangenen Jahr haben wir eine große Tagung aufgezeichnet und im Anschluss transkribiert. Die KI hat die Aufzeichnungen transkribiert und für die einzelnen Beiträge Zusammenfassungen erstellt, die Grundlage für den Tagungsbericht waren.
Erzählen Sie gern mehr über den Chatbot.
Die Idee für den Chatbot ist im Februar 2024 entstanden. Es gab eine große Anzahl von Unterlagen, die ich für die Vorlesung angesammelt hatte. Die wollten wir vor allem im Examensvorbereitungsprogramm namens LEO nutzbar machen. Der Chatbot sollte unter anderem den Studierenden in der jeweiligen Lernsituation, in der sie sich gerade befinden, helfen, die entsprechenden Unterlagen schnell zu finden. Das war der Ausgangspunkt. Zudem wollten wir die Lernunterlagen auch als Grundlage nehmen, um für Studierende ungeklärte Fragen zumindest ansatzweise durch die KI beantworten zu lassen.
Ich habe dann überlegt, wie man dies umsetzen kann. Ich habe verschiedene Fühler ausgestreckt und bin dann relativ schnell auf Robert Reilein im Universitätsrechenzentrum gestoßen, der seinerzeit auch gerade Experimente in eine solche Richtung unternommen hat. Eine glückliche Fügung. Wir haben schnell zueinander gefunden, der Chatbot ist in gemeinsamer Arbeit entstanden. Mein Team war sofort Feuer und Flamme, er hatte auch zwei Kollegen, die ebenso interessiert waren, und so waren wir ein Team von sechs Leuten.
Umgesetzt haben wir unseren Chatbot konkret erstmal nur für das Sachenrecht. Dazu stehen eine Vielzahl von Vorlesungsfolien, Falllösungen, Skripte, Videos und Wiederholungsfragen zur Verfügung. Die Studierenden können über eine Suchmaske sehr gezielt auf die verschiedenen Lehrmaterialien zugreifen und diese als Quelle für die Antwortgenerierung durch den Chatbot auswählen.
Der Zugriff auf die Vorlesungsvideos ist das neueste Highlight. Seit November können die Studierenden zum Beispiel einfach sagen „Erläutere mir, was eine Verfügung ist“. Wählen sie als Quellentyp „Videoaufzeichnungen“ aus, bekommen sie die Videosequenz angezeigt, in der ich in der Vorlesung erkläre, was eine Verfügung ist. Und natürlich – weil selbstverständlich für einen KI-Chatbot – erklärt die KI auch, was eine Verfügung ist. Die passende Videosequenz dient als Referenzquelle für die Studierenden.
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