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Das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG, ist vor 50 Jahren, am 1. September 1971, in Kraft getreten. Damit wurde erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik ein Rechtsanspruch auf Förderung für individuell bedürftige Auszubildende und Studierende geschaffen. Zunächst als Vollförderung ohne Rückzahlungspflicht gestartet, wurde das BAföG bereits in den 1970er Jahren in eine Mischfinanzierung umgewandelt, so dass ein Teil der Förderung in Form eines zinslosen Darlehens gewährt wird, das zurückgezahlt werden muss. Für die Feststellung eines Anspruchs auf diese Förderung werden die Vermögensverhältnisse der Antragstellenden selbst wie auch die Einkommenssituation der Eltern bewertet. Unter anderem deshalb geht die Zahl der BAföG-Anträge stetig zurück, während die Auszahlungssumme steigt, auch in Leipzig. Das BAföG muss dringend reformiert werden, fordert nicht nur die Rektorin der Universität Leipzig, Prof. Dr. Beate Schücking.

Seit mehreren Jahren verzeichnet das Studentenwerk Leipzig einen Rückgang der BAföG-Anträge. Waren es 2016 noch 10.596 Anträge, sank die Zahl 2020 um rund 1000. Hingegen sind die ausgezahlten Fördermittel aufgrund der deutlichen Anhebungen der Bedarfssätze in den vergangenen Jahren im gleichen Zeitraum von rund 43,2 Mio. auf 46,5 Mio. Euro gestiegen.

"Antragstellung sehr kompliziert und umfangreich"

Die Gründe für den Rückgang seien vielfältig, so der Leiter des Amts für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Leipzig, Jevgeni Litvinov, und das, obwohl vor zwei Jahren das BAföG reformiert wurde: „Die mit der 26. BAföG-Novelle erfolgte Anhebung der Bedarfssätze für die Studierenden (Höchstsatz aktuell 862 Euro) und Anhebung der Freibeträge bei den Elterneinkommen erfolgte viel zu spät und fiel im Ergebnis nicht hoch genug aus. Die Lebenswirklichkeit vieler Studierender ist somit mit den Vorgaben nach dem BAföG nicht deckungsgleich. Zudem hat der Umfang der zu prüfenden Anspruchsvoraussetzungen in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Die Antragstellung ist damit für viele Studierende und auch für die Ämter für Ausbildungsförderung sehr kompliziert und umfangreich geworden. Daran hat auch das zum Wintersemester 2020/21 durchgeführte Facelift der Formblätter nichts geändert.“ Die Anhebung der Freibeträge müsse an die Entwicklung der Arbeitslöhne gekoppelt sein, doch einen solchen Automatismus gibt es nicht. Dies ist seit Jahren eine zentrale Forderung der Studentenwerke an die Politik.

"Verwaltungshürden müssen abgebaut werden"

Und weitere aktuell gültige Vorgaben stehen im Gegensatz zur Lebenswirklichkeit, so Jevgeni Litvinov vom Studentenwerk Leipzig: „Je mehr Anspruchsvoraussetzungen durch die Ämter für Ausbildungsförderung zu prüfen sind, desto umfangreicher sind auch die Nachweise und Erklärungen, die Studierende bei der Antragstellung vorlegen müssen. Studierende haben immer öfter einen internationalen Bezug, bringen ausländische Studienabschlüsse mit oder beginnen mit dem Studium, nachdem sie bereits eine andere Ausbildung abgeschlossen haben. Diese Lebenswirklichkeit muss durch das BAföG berücksichtigt werden können. Unserer Auffassung nach müssen die Verwaltungshürden abgebaut werden.“ Zur Realität gehört auch, dass im Jahr 2019, also vor der Pandemie, nur 33 Prozent der Studierenden ihr Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen haben und 77 Prozent zwei Semester länger brauchten, für die es aber nur eine BAföG-Förderung gibt, wenn ein gesonderter BAföG-Antrag gestellt wird und dieser gut begründet ist. Je mehr Studierende aufgrund ihrer finanziellen Situation jobben müssen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ihr Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit abschließen können.

Unterschiedliche Bildungsbiografien und steigende Lebenshaltungskosten

Für die Rektorin der Universität Leipzig, Prof. Dr. Beate Schücking, besteht die akute Gefahr, dass die soziale Durchmischung der Studierenden nicht mehr gegeben sein könnte bzw. schon jetzt nicht mehr ist: „Das eigentliche Ziel des BAföG ist es, für mehr Chancengleichheit bei Ausbildung und Studium unabhängig von der sozialen Herkunft zu sorgen. Diese Chancengleichheit ist immer mehr in Gefahr, je größer die Hürden sind, um seinen Rechtsanspruch auf Studienfinanzierung durchzusetzen. Dass die unterschiedlichen Bildungsbiografien genauso berücksichtigt werden müssen, wie die steigenden Lebenshaltungskosten, sollte eigentlich selbstverständlich sein“, so Schücking. „Zu den unterschiedlichen Bildungsbiografien gehört auch, lebenslanges Lernen zu berücksichtigen und die Altersgrenze bei grundsätzlich BAföG-Berechtigten abzuschaffen. Das BAföG spiegelt so, wie es derzeit geregelt ist, nicht mehr die Lebenswirklichkeit wider. Und das wird es auch dann nicht, wenn, immerhin, Frei- und Förderbeträge erhöht werden. Dies allerdings ist essentiell, wenn wir über die Chancengleichheit Studierender an Hochschulen sprechen. Es kann in der heutigen Zeit nicht sein, dass Studierende mit weniger starkem finanziellen Hintergrund am Studieren gehindert werden, indem sie einen oder mehrere Minijobs annehmen müssen oder aufgrund fehlenden BAföG-Anspruchs ihr Studium erst gar nicht antreten, obwohl sie im Grunde genommen BAföG-berechtigt sein müssten.“ Während 1972 rund 45 Prozent der Studierenden durch BAföG gefördert wurden, waren es 2020 nur noch zwölf Prozent.

BAföG-Reform gefordert

Sowohl die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) als auch das Deutsche Studentenwerk mahnen seit Jahren eine umfassende BAföG-Reform an. Auch die Mischung aus Zuschuss und rückzahlpflichtigem Darlehen steht in der Kritik, so Jevgeni Litvinov: „Das BAföG sollte als Sozialleistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, nicht zur Hälfte als Darlehen ausgezahlt werden. Auch wenn die Rückzahlungspflicht auf maximal 10.010 Euro gedeckelt ist, bedeutet Chancengleichheit auch, unverschuldet in das Berufsleben zu starten.“ Zudem würde eine bundeseinheitliche elektronische Akte und die Vernetzung mit Hochschulen, Finanzämtern und anderen Sozialleistungsträgern die Bearbeitung der BAföG-Anträge stark vereinfachen und damit beschleunigen.

 

 

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