Nachricht vom

Aktuell steht eine Studie zum sogenannten Mantrailing, der Personensuche mithilfe von Spürhunden, nicht nur wissenschaftlich, sondern auch medial in der Diskussion. Das Magazin „Der Spiegel“ berichtet in seiner aktuellen Ausgabe (13.02.2021) über den Verdacht, der Erstautor „habe Dutzende Proben, bei denen die Hunde falsch lagen, unterschlagen“. „Wir nehmen das Thema sehr ernst“, sagt Prof. Dr. Erich Schröger, Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Updates vom 27.04.2021, 25.05.2022 und 20.07.2023 : Wir haben unseren Beitrag um weitere Informationen ergänzt, die Sie am Textende finden.

„Neben der Ständigen Kommission zur Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beschäftigt das Thema aktuell auch die Rektorin und mich sowie den Dekan der Medizinischen Fakultät“, so Schröger weiter. Bezogen auf eine Ende 2020 erschienene „Expression of Concern“ der Fachzeitschrift „Forensic Science International“, in der die Studie bereits 2017 publiziert wurde, erklärt der Prorektor: „Die Kommission hat die ‚Expression of Concern‘ zur Kenntnis genommen und sich dazu Anfang Februar erstmals ausgetauscht. Wir beschäftigen uns auf mehreren Ebenen mit den Vorwürfen. Mit welchem Ergebnis lässt sich aber derzeit noch nicht sagen.“

Mit der Studie wurde untersucht, wie zuverlässig Mantrailerhunde individuelle menschliche Gerüche unterscheiden und verfolgen können. Sie hat nach Ansicht der Autoren eine erste wissenschaftlich begründete Einschätzung der Zuverlässigkeit der Geruchsunterscheidung von Mantrailerhunden geliefert.

Über die Ergebnisse wurde sofort intensiv diskutiert, auch die mediale Berichterstattung war umfangreich. Einen ersten Hinweis auf mögliche Ungereimtheiten bei der Datenerhebung für die Studie gab es ein Jahr nach ihrer Erstveröffentlichung. Seit Ende 2018 beschäftigte sich eine Ombudsperson der Universität Leipzig im Rahmen eines Vorprüfungsverfahrens mit dieser Problematik. Im Jahr 2020 wurde ein Verfahren in der Ständigen Kommission geführt.

„Die Ombudsperson und wir haben uns in mehreren Sitzungen eingehend mit der Angelegenheit befasst und Stellungnahmen eingeholt“, berichtet Prof. Dr. Lutz Haertlein, Vorsitzender der Ständigen Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. „Unbedingt unterscheiden müssen wir bei unserer Arbeit stets, ob Studienautorinnen und -autoren unsauber gearbeitet haben, was dann Teil der wissenschaftlichen Diskussion ist, oder ob sie sich wissenschaftliches Fehlverhalten zuschulden kommen lassen haben. Wenn sich der Verdacht des wissenschaftlichen Fehlverhaltens nicht hinreichend bestätigt, ist das Verfahren einzustellen.“ Im Falle der Mantrailing-Studie sei dies Ende Mai 2020 so gewesen.

Im Oktober 2020 wurde dem Erstautor, Polizeidirektor Leif Woidtke, aufgrund seiner Forschungsarbeit am Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Fakultät der Doktortitel verliehen. Das Promotionsverfahren war erst nach Abschluss des Prüfverfahrens der Ständigen Kommission fortgesetzt worden.

„Wir haben die eingereichten Promotionsunterlagen sorgfältig geprüft und von außen an uns herangetragene Hinweise sehr ernst genommen“, erläutert Dekan Prof. Dr. Michael Stumvoll. Das Vorliegen der Hinweise und die Befassung damit an der Universität seien vom Vorsitzenden der Promotionskommission im Rahmen der öffentlichen Promotionsverteidigung am 28.10.2020 transparent kommuniziert worden. „Zudem gibt es einen Rechtsanspruch auf eine regelgerechte Verfahrensdurchführung einer Promotion. Auf Basis der Stellungnahmen der Gutachter, welche nach Vorlage der damaligen Kritikpunkte bei ihren Bewertungen blieben, wurde im Ergebnis die Promotion verliehen.“

Ob angesichts der vor wenigen Wochen erschienenen „Expression of Concern“ eine neue Verfahrenslage entstanden sei, lasse sich noch nicht abschließend beurteilen, sagt Lutz Haertlein. In ihrer Veröffentlichung schreiben die Herausgeber von „Forensic Science International“, die Zahlen in der Studie „könnten den Verdacht aufkommen lassen, dass der Entscheidungsprozess entweder nicht wie beschrieben zufällig stattgefunden hat oder dass eine relevante Anzahl negativer Spuren bei der statistischen Auswertung der Ergebnisse ausgeschlossen wurde." Die Herausgeber legen den Leserinnen und Lesern nahe, „die Studienergebnisse mit Vorsicht zu betrachten, insbesondere bei der Anwendung in der forensischen Fallarbeit“ (Übersetzungen aus dem Englischen). Zurückgezogen hat die Zeitschrift die Veröffentlichung der Studienergebnisse aber nicht.

Ergänzende Informationen (27.04.2021):

Laut Aussage der Studienautoren haben sie den Herausgebern der Zeitschrift „Forensic Science International“ am 20.03.2020 die vollständigen Primärdaten der Studie übersandt. Die Ergebnisse der statistischen Evaluation der Primärdaten haben die Herausgeber veröffentlicht.

Die Verleihung des Promotionstitels folgte auf eine erfolgreiche mündliche Verteidigung, in deren Rahmen das Vorliegen der damaligen Hinweise und die Befassung der Ombudskommission transparent kommuniziert wurden. Im Anschluss an den Vortrag stellten die Kommissionsmitglieder kritische Fragen. Unter anderem wurde die Beweiskraft einer alleinigen Spur-Erkennung kritisch diskutiert.

Ergänzende Informationen (25.05.2022):

Die Universität Leipzig hatte das erste Prüfverfahren im Mai 2020 eingestellt und damit beendet. Aufgrund einer neuen Verdachtsanzeige durch das Fachjournal Forensic Science International und nach juristischer Begutachtung der Verfahrenslage liegt die Angelegenheit seit dem 29.03.2022 erneut zur Entscheidung vor. Am 18.05.2022 hat die Ständige Kommission der Universität Leipzig beschlossen, dass die Daten geprüft werden sollen. Das Vorgehen ist mit den Herausgebern des Fachjournals abgestimmt.

Ergänzende Information (20.07.2023):

Auf Grund eines rechtshängigen Gerichtsverfahrens können derzeit keine Informationen zu dem Verfahren gegeben werden.

Carsten Heckmann

 

  • Kommentar von Prof. Dr. Kai-Uwe Goss am 03.03.2021, 11:41 Uhr
    Wie ernst ist „sehr ernst“? Wenn die Uni die Kritik wirklich „sehr ernst“ nimmt, warum macht sie dann keinen Versuch (Stand 03.03.2021), mit den Herausgebern der Fachzeitschrift, die die fragliche Arbeit deutlich kritisieren und sich für die Veröffentlichung entschuldigt haben, ins Gespräch zu kommen? Dann hätte die Uni auch erfahren, warum die Zeitschrift die Arbeit noch nicht zurückgezogen hat: man wartet für ein endgültiges Urteil nämlich immer noch auf die Rohdaten der Arbeit. Und man hätte auch erfahren, dass die Herausgeber der Zeitschrift durchaus ein kritischeren Blick auf die Arbeit haben, als der Verlag, der bei der offiziellen Reaktion aber das letzte Wort hatte. Man hätte sich dann auch über das kritische Video unterhalten können, das Manipulationen zeigt, und zu dem die Uni gerne schweigt. Und dies bringt eine interessante weitere Frage auf: wieso akzeptiert die Uni, dass festangestellte Wissenschaftler der Uni sich weigern Rohdaten ihrer Arbeit zur Prüfung vorzulegen?
  • Anmerkung der Redaktion am 05.03.2021, 16:00 Uhr
    Das Thema beschäftigt wie beschrieben diverse Akteure an der Universität Leipzig. Diese müssen die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten und die Vertraulichkeit der Arbeit von Ombudspersonen und Ständiger Kommission wahren.
  • Kommentar von Prof. Dr. Kai-Uwe Goss am 06.03.2021, 9:11 Uhr
    Diese Seite hier läßt nur Kommentare bis zu 1000 Zeichen zu. Das ist wirklich bedauerlich, wo ich doch zu der Stellungnahme noch so viel zu sagen hätte. Z.B. zu der angeblich öffentlichen Promotionsprüfung, die tatsächlich hinter verschlossenen Türen stattfand. Oder zu der Behauptung, die Fachgutachter der Promotion wären über meine Manipulationsvorwürfe informiert gewesen und hätten sie trotzdem befürwortet. Und, und, und.

 

Kommentare

Keine Kommentare gefunden!

Ihr Kommentar

Hinterlassen Sie gern einen Kommentar. Bitte beachten Sie dafür unsere Netiquette.