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In seiner März-Sitzung hat der Senat eine Empfehlung zur gendergerechten Kommunikation verabschiedet, zu den Finanz- und Wirtschaftsplänen Stellung genommen und den Weg frei gemacht für mehrere neue Studiengänge.

Die Senatssitzung begann mit einem kurzen ersten Teil im Audimax, in dem der Senat sicherheitshalber in Präsenz sein digital bereits im Januar bekundetes Einvernehmen zum Erlass der novellierten Wahlordnung unserer Universität herstellte. Den geplanten Online-Hochschulwahlen dürfte damit nichts mehr im Wege stehen.

Rektorin Beate Schücking nutzte die Gelegenheit, um die ausscheidenden Senatsmitglieder Gotthold Gäbel (Professor in der Veterinärmedizin), Gerhard Heyer (Professor in der Informatik) und Charlotte Schubert (Professorin am Historischen Seminar) zu verabschieden. Ihre Nachfolger sind Rainer Haack (Professor in der Zahnmedizin), Christian Berger (Professor in der Juristenfakultät) und Harald Krautscheid (Professor in der Anorganischen Chemie.)

An der anschließenden Videokonferenz nahmen zwischenzeitlich knapp 50 Personen und damit mehrere interessierte Gäste aus der Hochschulöffentlichkeit teil.

Wie schon im Februar bei der 1. Lesung debattierten die Senatsmitglieder ausführlich über die Vorlage des Gleichstellungsbeauftragten Georg Teichert zur geschlechtergerechten Kommunikation. Teichert warb erneut für die Vorlage: „Es muss uns darum gehen, angemessen und respektvoll miteinander zu kommunizieren und unserer Verantwortung als gesellschaftliche Akteurin nachzukommen.“ Es gehe nicht darum, „alles zu gendern“ und es gebe auch „keine gendergerechte Schreibweise, die von allen akzeptiert wird“. Aber innerhalb der Universität sei der Ruf nach Empfehlungen immer wieder zu vernehmen.

Senator Bert Klagges sprach sich „explizit gegen verbindliche Regelungen“ aus. „Sie wollen einen Freibrief von uns, Herr Teichert.“ Der Senat müsse auf Beschlüsse verzichten, die anderen Einrichtungen sprachliche Formulierungen vorschreiben. Stein des Anstoßes war vor allem folgende Formulierung im Antrag: „Daher soll zukünftig (im Zuge von Überarbeitungen oder Neufassungen) in allen zentralen Dokumenten der Universität Leipzig (Ordnungen, Satzungen, Flyer usw.) sowie der Homepage und den Social-Media-Kanälen der Gender-Doppelpunkt für die Benennung aller Geschlechter verwendet / alternativ auf die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen geachtet werden.“

Nachdem sich diverse Senatsmitglieder an der Diskussion beteiligt hatten, stellte Charlotte Bauer schließlich einen Änderungsantrag: Aus „soll“ wurde „wird empfohlen“.

Hier der vom Senat angenommene Beschlusstext:

„Die Universität Leipzig strebt die konsequente sprachliche Gleichbehandlung als selbstverständliche Basis gelingender Gleichstellung aller Menschen an. Daher wird empfohlen, zukünftig (im Zuge von Überarbeitungen oder Neufassungen) in allen zentralen Dokumenten der UL (Ordnungen, Satzungen, Flyer usw.) sowie auf der Homepage und den Social Media-Kanälen

  • den Gender-Doppelpunkt für die Benennung aller Geschlechter zu verwenden,
  • alternativ auf die Verwendung geschlechtsneutraler Formulierungen zu achten.“

Der Senat beschloss darüber hinaus, dass er „keine verbindlichen Regelungen zu Sprachfestlegungen in Bezug auf die Vorlage des Gleichstellungsbeauftragten trifft“.

Kurzzeitig bestand Unklarheit über das Abstimmungsergebnis. Zunächst wurden 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung und 7 Ja-Stimmen bekanntgegeben – eine Mehrheit der Stimmberechtigten wäre damit verfehlt worden, die Rektorin hätte den Ausschlag gegeben, da ihr in solchen Fällen ein Stimmrecht zusteht. Sie signalisierte ihre Zustimmung. Nach einigem Hin und Her wurde aber klar: Es gab 8 Ja-Stimmen und damit eine Senatsmehrheit. Ein Senatsmitglied hatte sich erst verspätet in die digitale Sitzung begeben, sich dann nicht gleich bemerkbar gemacht und war bei der Abstimmung „übersehen“ worden.

Zur Umsetzung des Senatsbeschlusses wird das Gleichstellungsbüro nun in enger Abstimmung mit der Stabsstelle Universitätskommunikation einen Leitfaden erarbeiten, der allen Universitätsmitgliedern und -angehörigen als praktische Handreichung und Orientierungshilfe dienen kann. Die Rektorin stellte ausdrücklich klar, dass es um Orientierung geht, nicht um Pflichten oder gar Sanktionen bei Nicht-Anwendung.

Der Senat nahm im weiteren Verlauf der Sitzung Stellung zu den Entwürfen des kameralen Finanzplans und des kaufmännischen Wirtschaftsplans für die Jahre 2021/22. Die vom Senat eingesetzte Arbeitsgruppe hatte die Zustimmung empfohlen, die dann auch erfolgte (Anmerkung der Redaktion: Die usprüngliche Formulierung war falsch und wurde korrigiert, s.a. Kommentare).

Unter dem Tagesordnungspunkt „Akademische Angelegenheiten“ stellte der Senat dann unter anderem sein Benehmen her

  • zum Antrag der Juristenfakultät zur Aufhebung des Studiengangs LL.M. „Recht der Europäischen Integration“ zum Wintersemester 2021/22.
  • zum Antrag der Sportwissenschaftlichen Fakultät auf Einrichtung des Studiengangs M.Sc. „Sport and Exercise Psychology“ zum Wintersemester 2021/22.
  • zum Antrag der Fakultät für Mathematik und Informatik auf Einrichtung des Studiengangs M.Sc. „Medizininformatik“ zum Wintersemester 2021/22.
  • zum Antrag der Fakultät für Lebenswissenschaften auf Einrichtung der Studiengänge M.Sc. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“, „Psychologie mit Schwerpunkt Arbeit, Bildung und Gesellschaft“ sowie „Psychologie mit Schwerpunkt Gehirn und Verhalten“ zum Wintersemester 2021/22.

Carsten Heckmann

Kommentare

  • Kommentar von Thomas Riemer, 08.04.2021, 19:42 Uhr
    Der Senat erteilte dem neuen Senat den Auftrag einen Ausschuss, eine Kommission oder eine AG einzurichten um zukünftige Stellungnahmen zum Wirtschaftsplanentwurf vorzubereiten. Die vom Senat für die Vorbereitung dieses TOPs eingesetzte Arbeitsgruppe betonte, dass der Wirtschaftsplan mit Einführung der Selbststeuerung und der Budgetierung als Steuerungsinstrument an Bedeutung gewinnen wird, und dass der Wirtschaftsplanentwurf deshalb kleinteiliger aufgeschlüsselt werden und den Stellenplan enthalten muss. Zu keiner Zeit hat der Senat dem Hochschulrat die Zustimmung zum Wirtschaftsplanentwurf 2020/2021 empfohlen. Vielmehr hat die Arbeitsgruppe dem Senat die Zustimmung zum Entwurf des kameralen Finanzplans für die Jahre 2021/22 und zum Entwurf des kaufmännischen Wirtschaftsplans für die Jahre 2021/2022 gemäß § 81 (1) 6 sHSFG empfohlen, und gleichzeitig das Einsetzen einer Kommission angeregt.
    In der Kürze liegt die Würze, aber an diesem wichtigen Punkt bedarf es mehr Detail. Vielen Dank.
    • Kommentar der Redaktion (Carsten Heckmann), 19.04.2021, 10:00 Uhr
      Herr Riemer hat Recht. Es lag ein Missverständnis bei mir vor. Ich habe dementsprechend den Text geändert und die die alte, falsche Formulierung ("empfahl dem Hochschulrat die Zustimmung") gestrichen. Ich bitte um Entschuldigung für die Fehlinformation.
  • Anonymer Kommentar, 09.04.2021, 12:02 Uhr
    Vielen Dank für den Kommentar, Herr Riemer! Ich finde es erstaunlich, wie wenig Raum ein so wichtiger Punkt wie der Wirtschaftsplan der UL hier im Vergleich zur sprachlichen Regelungen zum Gendern einnimmt. Dort wird der Verlauf detailliert nachgezeichnet, während zu ersterem Punkt offenbar wichtige Informationen ausgespart bleiben. Ich würde mir zugunsten hochschulpolitisch *relevanten* Punkten eine Priorisierung oder mindestens gleichwertig ausführliche Berichterstattung wünschen. Vielen Dank.
    • Kommentar der Redaktion (Carsten Heckmann), 19.04.2021, 10:15 Uhr
      Ich kann Ihre Einschätzung durchaus nachvollziehen, Herrn Riemers Ergänzungen sind daher in der Tat gut. Allerdings erreichen uns deutlich mehr Anfragen zum Gendern, zudem hat der Senat dazu in zwei aufeinander folgenden Sitzungen jeweils mehr als eine Stunde lang debattiert, mehr als zu jedem anderen Tagesordnungspunkt.
  • Anonymer Kommentar, 21.04.2021, 12:01 Uhr
    Lieber Herr Heckmann, danke für die Antwort nach 10 Tagen!nIn der Tat ist es erstaunlich, dass die Mitglieder des Senats geschlechtersensible Sprache ausführlicher diskutieren als den Wirtschaftsplan, aber diese Priorisierung haben die Eminenzen wohl selbst gewählt. Eine Anmerkung zu den Berichten aus dem Senat: Sie sind extrem schwer zu finden. Wurde schon an irgendeiner Stelle erlärt, warum, obwohl ich aus dem Uni-Netz zugreife, für manche Rubriken zusätzlich ein Login nötig ist?
    • Kommentar der Redaktion (Carsten Heckmann), 21.04.2021, 16:15 Uhr
      Ich antworte in der Regel zügig, diesmal war mir das aus persönlichen Gründen nicht möglich. Was die Senatsberichte angeht: Wir haben seit Kurzem im internen Magazin-Bereich (Login, damit der Zugriff für Uni-Angehörige nicht nur aus dem Uni-Netz, sondern auch von außerhalb möglich ist) in der Menüleiste, direkt unter dem "Start-Bild", einen eigenen Menü-Punkt "Aus dem Senat". Zudem machen wir auf den jeweils aktuellen Beitrag stets im Mitarbeiternewsletter aufmerksam.

 

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