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Manuel Rist ist neuer Nachhaltigkeitsmanager der Universität Leipzig. Am 17. Juli 2023 hat er sein Amt angetreten und stellte sich zwei Tage später der Nachhaltigkeitskommission vor. Einer seiner Aufgaben ist die Etablierung eines Nachhaltigkeitsberichtswesens.

Im Rahmen der 6. Sitzung der Nachhaltigkeitskommission am 19. Juli 2023 informierte Prorektor Prof. Dr. Matthias Middell darüber, dass das Rektorat sich entschieden habe, das Thema Nachhaltigkeit in die Vision für die „Volluniversität 2030“ aufzunehmen.

Anschließend wurde Manuel Rist als neuer Nachhaltigkeitsmanager der Universität Leipzig vorgestellt. Er war zuvor Umweltmanagementkoordinator am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ). Im Aufgabenbereich des Nachhaltigkeitsmanagers liegen die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts, die Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie, die Kommunikation nachhaltigkeitsrelevanter Themen innerhalb der Universität sowie die Vernetzung zu Themen der Nachhaltigkeit. Das Universitätsmagazin wird Manuel Rist demnächst ausführlicher vorstellen.

Themenschwerpunkt der Kommissionssitzung war die strukturelle Implementierung und Verankerung von Nachhaltigkeit in der Universität. Die AG Governance, Transparenz und Berichtswesen unterbreitete hierzu Vorschläge. Neben dem Green Office und der neugeschaffenen Stelle des Nachhaltigkeitsmanagers sollen zukünftig Nachhaltigkeitsbeauftragte in den Fakultäten und Zentralen Einrichtungen die Umsetzung unterstützen. Wie genau die Nachhaltigkeitsbeauftragten bestimmt werden und welche Rolle ihnen konkret zukommt, solle in den kommenden Monaten geklärt werden.

Darüber hinaus verständigte sich die Kommission auf die Umrisse eines Nachhaltigkeitsberichtswesens. Im ersten Schritt soll eine Bestandsaufnahme für das Jahr 2022 erfolgen. Dies sei zwar unter anderem auf Grund der Corona-Pandemie kein repräsentatives Jahr, beispielsweise hinsichtlich des Energieverbrauchs, es gehe aber vor allem darum zu eruieren, welche Daten methodisch wie erhoben werden und welche Aussagekraft diese auch im Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit mit kommenden Berichten haben könnten. Gegenwärtig ist die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts für Hochschulen nicht verpflichtend, so dass auch keine verbindlichen, externen Vorgaben bestehen.

Die Nachhaltigkeitskommission tagt wieder am 26. Oktober 2023.

Kommentare

  • Philipp,

    Richtig und wichtig! Mit Herrn Rist hat man die Stelle auch exzellent besetzt! Meinen Glückwunsch

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  • Adelheid Buschner,

    Das habe ich mir schon lange gewünscht! Ich bin seit vielen Jahren in einem Institutssekretariat tätig und sehe viele kleine Stellschrauben:
    - Beschaffung: CPUs werden laut Rahmenvertrag mit der UL immer zwingend mit Tastatur und Maus geliefert (vielleicht bzw. hoffentlich ist diese Information veraltet); - Mülltrennung in den Büros: Sammelsysteme zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass das auch vom Reinigungsdienst umgesetzt wird;
    - Entsorgung von IT-Technik: Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Organisationen, die die Technik aufbereiten und weitergeben (passiert vielleicht schon?)
    - Veranstaltungen: Instituten/Einrichtungen (am besten auch mehreren an einem Standort zur gemeinsamen Nutzung) einen Grundstock an Geschirr zur Verfügung stellen, damit bei Caterings zu Veranstaltungen nicht auf Einweggeschirr zurückgegriffen werden muss. Bisher ist eine Beschaffung aus der TG 51 nicht erlaubt.
    - Schulungen zur Umsetzung der digitalen Datenablage
    Ich wünsche Herrn Rist viel Erfolg!

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